Geistiges Eigentum: Patentrecht, Zwangslizenzen, Medizinische Grundversorgung
Im TRIPS-Abkommen (Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights) werden erstmals umfassend (alle) Aspekte des Geistigen Eigentums in einem multilateralen Vertragstext geregelt: Urheberrechte und verwandte Schutzrechte, Fabrik-, Handels- und Dienstleistungsmarken, Herkunftsangaben, Designs, Patente, Topographien von Micro-chips sowie Geschäfts- und Fabrikationsgeheimnisse. Es enthält Bestimmungen sowohl zum materiellen Recht als auch zum Verfahrensrecht und der Rechtsdurchsetzung. Durch das Abkommen wird eine Verbesserung des weltweiten Schutzes des Immaterialgüterrechts auf internationaler Ebene erreicht.
Spannungsfelder in Stichworten
- Zahlreiche Entwicklungsländer sind von schwerwiegenden Problemen wie HIV/Aids, Tuberkulose, Malaria und anderen Epidemien betroffen. Durch Patentrechte nehmen die Kosten für Medikamente eher zu. Dieser Effekt ist zwar aus Sicht der Patentinhaberin zu begrüssen und stellt auch einen Anreiz für die Forschung an neuen Medikamenten dar. Aus menschenrechtlicher Sicht ist der Effekt aber problematisch, weil dadurch die Erschwinglichkeit von Medikamenten betroffen ist und damit indirekt das Recht auf Leben und die Gesundheit. Lesen Sie dazu mehr gleich unten «Das TRIPS und Probleme wie HIV/Aids, Tuberkulose und andere Epidemien».
- Die Verbesserung des Schutzes von geographischen Angaben – v.a. bezüglich der Ausdehnung des Schutzes (bisher nur Weine und Spirituosen) – liegt auch im Interesse der Entwicklungsländer (z.B. betreffend Produkten wie Reis und Kaffee). Diesem Anliegen stehen die grossen Exportstaaten von Agrarprodukten, wie die USA, Australien und Kanada, ablehnend gegenüber.
- Zum Schutz der öffentlichen Ordnung oder der guten Sitten sieht das TRIPS-Abkommen vor, dass die Mitgliedstaaten die Patentierbarkeit von Erfindungen ausschliessen können. Einige Staaten sehen z.B. den Ausschluss der Patentierbarkeit von Waffentechnologien vor, etwa im Bereich Kernenergie und Atomwaffen. Andere Bereiche sind die öffentliche Gesundheit oder biotechnologische Erfindungen, solange die Gefahr für die menschliche Gesundheit nicht abgeklärt ist. Den entsprechenden Bestimmungen im TRIPS mangelt es aber daran, dass der Ausschluss der Patentierbarkeit nicht möglich ist, um die Verfügbarkeit von z.B. Medikamenten oder Nahrungsmitteln zu gewährleisten.
- Aus Sicht der Weltgesundheitsorganisation (WHO) genügt das Patentrecht den Anforderungen einer breiten Forschung für Medikamente gegen Krankheiten, von denen vor allem Menschen aus den tropischen Gebieten betroffen sind, nicht. Die Forschung orientiert sich primär an den ökonomischen Interessen von Konzernen und ist kommerziell orientiert.
Das TRIPS und Probleme wie HIV/Aids, Tuberkulose und andere Epidemien
Das geltende WTO-Recht sieht die Möglichkeit von «Zwangslizenzen» vor. Dies sind Bewilligungen, die eine Nutzung eines Patentes gegen den Willen des Patentinhabers erlauben. Jedoch sind sie räumlich begrenzt auf den Staat, der sie erteilt; nur innerhalb dieses Staates dürfen Medikamente unter Zwangslizenz produziert und vertrieben werden; ein Export ist nicht erlaubt. Dies ist aus Sicht der Menschenrechte problematisch.
Wenn nun ein Mitgliedstaat nicht über entsprechende Produktionsmöglichkeiten von Medikamenten verfügt, kann er schon patentierte pharmazeutische Produkte nach Erteilung einer Zwangslizenz nicht einfach importieren, falls diese im Exportland patentgeschützt sind. Wie sollen also Mitgliedstaaten der WTO, welche über keine oder über ungenügende Produktionskapazitäten im pharmazeutischen Bereich verfügen, Gebrauch von einer Zwangslizenz machen können? Zurzeit gilt v.a. wegen der AIDS-Problematik in Afrika eine «Übergangslösung» zugunsten der Entwicklungsländer.
Ein Beispiel: ein von einer Aids-Krise heimgesuchtes Land (z.B. Simbabwe) ersucht einen Industriestaat (z.B. die Schweiz) um eine «Zwangslizenz für den Export». Diese Lizenz würde einer schweizerischen Generika-Firma erlauben, ein Aids-Medikament einer grossen Pharmafirma ohne deren Einwilligung zu produzieren, allerdings nur für den Export in das Hilfe suchende Land, also Simbabwe.
Weitere Informationen
- Mehr Generika für die Dritte Welt: WTO-Vereinbarung als Tropfen auf den heissen Stein?
Felix Addor in der NZZ vom 11.09.2003 (pdf, 3 S.) - Biodiversitätskonvention – Übereinkommen über die Biologische Vielfalt (SR 0.451.43)
Dokument auf admin.ch - Biopiraterie und der Biodiversitätskonvention
Informationen der Erklärung von Bern - The Impact of Trade-related Intellectual Property Rights on Access to Affordable Medicines and Human Rights
Presentation by Davinia Ovett at the NGO Forum for Health, September 2004 (englisch, pdf, 3 S.) - Globalization, TRIPS and access to pharmaceuticals
WHO Policy Perspectives on Medicines: WHO Medicines Strategy: 2000-2003, No. 3, March 2001 (WHO/EDM/2001.2) (englisch, pdf, 6 S.) - TRIPS-Abkommen und öffentliche Gesundheit
Informationen des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (ige), August 2003 (pdf, 3 S.)
Siehe auch die Position der Schweiz - Aids-Politik der DEZA 2002 –2007
Informationsbroschüre des DEZA (pdf, 20 S.)
Update: 11.10.2011


