Spannungsfelder zwischen WTO-Recht und Menschenrechten: Einführung
WTO-Entscheide über Menschenrechtsverletzungen?
Die WTO kann bei Verletzungen des WTO-Rechts bindende Sanktionen aussprechen (Streitbeilegungsverfahren). Im Falle von Menschenrechtsverletzungen kommt dieses Verfahren nicht zum Tragen. Im Vordergrund stehen bei WTO-Entscheiden also ökonomische und handelspolitische Interessen. Im Zusammenhang mit dem Streitbeilegungsverfahren stellt sich eine zentrale Frage: Soll in einer Handelsorganisation über Menschenrechtsverletzungen geurteilt werden? Wenn ja, wie können menschenrechtliche Kriterien in die Rechtsprechung einer internationalen Handelsorganisation einfliessen?
Notwendige Reformen des WTO-Regelwerks
Abgesehen von Massnahmen, die für den Schutz der öffentlichen Moral erforderlich sind (Art. XX(a) GATT) und Massnahmen, die sich auf Waren beziehen, die in Gefängnissen hergestellt werden (Art. XX(e) GATT) sowie Massnahmen, die für den Schutz des Lebens oder der Gesundheit von Personen und Tieren oder die Erhaltung des Pflanzenwuchses erforderlich sind (Art. XX(b) GATT), sagt das WTO-Recht nichts zu menschenrechtlichen Verpflichtungen. Und auch die erwähnten Bestimmungen sind aufgrund ihres rechtlichen Inhalts kaum befriedigend, um Menschenrechte effizient umzusetzen. Erforderlich wären nach Ansicht vieler Fachleute institutionelle Reformen des WTO-Rechts.
Solch institutionelle Reformen müssten auch den Einbezug der Zivilgesellschaft bzw. NGOs betreffen. Erforderlich sind Mitwirkungsrechte, um Ausbeutung, Kinderarbeit, menschenunwürdige Arbeitsbedingungen in denjenigen Mitgliedstaaten der WTO anprangern und anfechten zu können, die die Menschenrechte nicht umsetzen können oder wollen. Andererseits blieben die internationalen Menschenrechtsgremien in Bezug auf das Welthandelsrecht auffällig stumm. Erst vor kurzem hat das Hochkommissariat für Menschenrechte (UNHCHR) begonnen, sich mit der Thematik auseinanderzusetzen.
Statt Kooperation mit der ILO…
UN-Generalsekretär Annan fordert, den durch die Globalisierung verstärkten Gefahren intensivierter Ausbeutung durch gemeinsame Menschenrechtsstandards zu begegnen. Ein gewisser Bewusstseinswandel durch Verhaltenskodizes und andere normative Ansätze hat zweifellos stattgefunden, auch das Problembewusstsein der Konsumgesellschaft spielt zunehmend eine Rolle. Die bisherigen Erfolge sind aber geringfügig. Ein zwingend notwendiger und auch Erfolg versprechender Ansatz ist die Kooperation der WTO mit anderen internationalen Organisationen, v.a. der ILO, weil den Menschen im Bereich der Arbeit schlimmste Menschenrechtsverletzungen widerfahren.
…Bekenntnis zum Freihandel
Anlässlich der Ministerkonferenz in Singapur von 1996 erfolgte aber folgende Erklärung der WTO:
«The International Labour Organization (ILO) is the competent body to set and deal with these standards, and we affirm our support for its work in promoting them. We believe that economic growth and development fostered by increased trade and further trade liberalization contribute to the promotion of these standards. We reject the use of labour standards for protectionist purposes, and agree that the comparative advantage of countries, particularly low-wage developing countries, must in no way be put into question. In this regard, we note that the WTO and ILO Secretariats will continue their existing collaboration.»
Dieses Bekenntnis zum Freihandel und zu den komparativen Vorteilen der Entwicklungsländer aufgrund tieferer Arbeitsrechtsstandards ist ein rein handelspolitischer Ansatz, der menschenrechtliche Defizite weitgehend unberücksichtigt lässt bzw. diese in den anderen internationalen Organisationen wie der ILO behandelt lassen will. Erforderlich ist eine verbindliche Verpflichtung der WTO, Menschenrechts- und Arbeitsstandards einzuhalten beispielsweise als Ausnahmen zu den bisherigen WTO-Verpflichtungen.
Weitere Informationen
- «Globalisierung» beim Hochkommissariat für Menschenrechte (UNHCHR)
- Globalization and its impact on the full enjoyment of all human rights
High Commissioner of the UN-Economic and Social Council, Report of 23 December 2004, E/CN.4/2005/41 - Office of the High Commissioner for Human Rights, Human Rights and Trade – Paper prepared for the 5th WTO Ministerial Conference in Cancún, 10-14 September 2003, dort: «Cancún background paper»
- Website der WTO zur Singapore Ministererklärung (WT/MIN(96)/DEC), dort: Core Labour Standards
Kritik an der WTO
Das Verhältnis zwischen den Menschenrechten und dem Welthandelsrecht ist vielschichtig und noch nicht so lange Gegenstand eines breiten öffentlichen Interesses wie etwa die Schnittstellen Handel und Umwelt. Auch die Kritik an den internationalen Finanzinstitutionen IWF und Weltbank ist älter als diejenige an der WTO. Durch die WTO erhielt der Welthandel eine bisher nicht da gewesene Bedeutung, und durch das WTO-Recht wird vieles neu dem Welthandel unterstellt, wie z.B. Geistiges Eigentum (TRIPS), Bildungs- und Gesundheitspolitik, Wassernutzung, Kulturpolitik (GATS).
Die Kritik an der WTO richtet sich oft gegen den grossen Einfluss, den die WTO durch die Ausweitung ihrer Kompetenzbereiche erhalten hat. Diese neuen Zuständigkeiten in Bereichen wie der Gesundheit und der Wasserversorgung sind verbunden mit der Befürchtung, dass bisher als öffentlich geltende Güter einer Warenlogik und damit den Regeln eines liberalisierten Weltmarktes unterworfen werden. Damit werden Gebiete staatlicher Hoheitspolitik berührt und möglicherweise durch das WTO-Recht stillschweigend ausser Kraft gesetzt.
Einige wichtige Kritikpunkte in Stichpunkten:
- Das geltende Welthandelsrecht beeinträchtigt die Verfügbarkeit lebenswichtiger Medikamente.
- Lokale Wirtschaftsstrukturen, etwa in der Landwirtschaft, werden durch marktwirtschaftliche Prinzipien zerstört; die Armut spitzt sich zu, bisherige Nahrungsressourcen werden vernichtet.
- Weil 70% der ärmsten Menschen weltweit Frauen sind, werden Frauen besonders getroffen.
- Durch den Druck, auf dem Weltmarkt wettbewerbsfähig sein zu müssen, nehmen viele Entwicklungsländer tiefere Arbeitsstandards, bis hin zu menschenverachtender Kinderarbeit, in Kauf.
- Das Welthandelsrecht erschwert den wirtschaftlichen Fortschritt in Entwicklungsländern.
- Eine gerechte Nutzung des Reichtums der biologischen Vielfalt, der sich aus der möglichen Nutzung der genetischen Ressourcen für die Entwicklungsländer ergeben könnte, wird verunmöglicht.
- Das Welthandelsrecht begünstigt die Zerstörung der Umwelt und den Raubbau an der Natur.
- Die WTO-Ordnung ist unsozial und undemokratisch bzw. berücksichtigt die Interessen der Zivilgesellschaft nicht.
- Die Versprechen der Industrieländer gegenüber den Entwicklungsländern, etwa in der Doha-Erklärung, werden nicht eingehalten.
Update: 19.10.2011


