Ziele und Aufgaben
Eine Art Zielsetzung der WTO ist in der Präambel des WTO-Abkommens niedergelegt: Danach sollen die internationalen Handels- und Wirtschaftsbeziehungen «auf die Erhöhung des Lebensstandards, auf die Verwirklichung der Vollbeschäftigung, auf einen ständigen Zuwachs des Realeinkommens und der effektiven Nachfrage auf hohem Niveau sowie auf die Steigerung der Produktion und des Handels mit Waren und Dienstleistungen gerichtet sein»; zudem wird erkannt, «dass es positiver Bemühungen bedarf, damit die Entwicklungsländer, insbesondere die am wenigsten entwickelten unter ihnen, einen Anteil am Wachstum des internationalen Handels erreichen, der den Erfordernissen ihrer wirtschaftlichen Entwicklung entspricht».
Neben dieser eher strategischen Zielsetzung, verfolgt die Welthandelsorganisation WTO das Ziel, international akzeptierte Regelungen für die Weltwirtschaft zu schaffen: Ausbau des Freihandels, Öffnung der Märkte für ausländische Produkte, Reduktion von Zöllen, Abschaffung von einheimischen Subventionen. Daneben verfolgen das Dienstleistungsabkommen (General Agreement on Trade in Services, GATS) und das Abkommen zum Geistigen Eigentum (Agreement on Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights, TRIPS) das Ziel, neu auch diese beiden Bereiche vollständig zu liberalisieren. Erreicht wird dies für alle Abkommen durch Grundprinzipien, die für alle Mitgliedsstaaten gelten: Meistbegünstigung, Inländerbehandlung und Reziprozität in den Handelsbeziehungen. (Lesen Sie dazu mehr unter «WTO-Recht»)
Zu erwähnen sind schliesslich die so genannten Singapur-Themen bzw. die «Trade and»-Themen: Handel und Arbeitsnormen, Handel und Menschenrechte, Handel und Investitionen usw., über deren Einbindung in die WTO sehr kontrovers diskutiert wird.
Die WTO verfolgt anders als das GATT 1947 den Ansatz des «single undertaking»: alle WTO-Mitglieder sind (mit einigen Ausnahmen) an alle unter dem Dach der WTO geschlossenen Abkommen gebunden.
Update: 10.10.2011


