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Behindertenrechtskonvention - Version in Gebärdensprache

Diese Konvention gibt keine neuen Rechte vor. Die Menschenrechte, die es schon gibt, werden in dieser Konvention speziell für Menschen mit Behinderungen beschrieben. Alle Menschen mit Behinderungen sollen durch diese Konvention alle Menschenrechte bekommen. Sie verbietet die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen.

Den Text der Konvention finden Sie hier (pdf, 27 S.).

Geschichte der Konvention

1981 gab es von der UNO das „Internationale Jahr der Behinderten“. Das Hauptthema war die Gleichberechtigung und dass alle Menschen mit Behinderungen am öffentlichen Leben teilnehmen können.

1993 wurden Regeln beschlossen mit dem Ziel, Menschen mit Behinderungen gleiche Chancen zu schaffen. Sie basieren auf den internationalen Menschenrechten.

Bei der internationalen Wiener Menschenrechtskonferenz 1993 wurde ebenfalls anerkannt, dass die Menschenrechte für alle Menschen gelten. Also auch Menschen mit Behinderungen.

Am 25. August 2006 wurde der Entwurf für die Konvention von der UNO fertig. Im Dezember 2006 wurde die Konvention dann verabschiedet. Jetzt können sie alle Staaten unterschreiben. Mit der Ratifizierung verpflichten sich die Staaten, die Rechte im eigenen Land umzusetzen. Nachdem 25 Staaten die Konvention ratifiziert haben, konnte sie am 3. Mai 2008 in Kraft getreten. Die Schweiz hat die Konvention nicht anerkannt.

Inhalt des Abkommens

Die Konvention verbietet jede Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen. Sie gibt diesen Menschen verschiedene Rechte:

  • Das Recht, ihr Leben selbst zu bestimmen und unabhängig zu leben.
  • Das Recht, eine eigene Familie zu gründen und Kinder zu haben.
  • Das Recht, eine für sie gute Beschäftigung zu haben.
  • Das Recht auf sozialen Schutz. Das bedeutet, genug Geld zu bekommen, um zu leben.
  • Das Recht, auf alle Schulen gehen zu dürfen. Die Menschen müssen eine gute Bildung bekommen.
  • Das Recht, Unterricht in einer Sprache zu haben, die sie am besten verstehen.
  • Das Recht, vor Gewalt, Ausbeutung und Missbrauch geschützt zu werden.
  • Das Recht für die Eltern von Kindern mit Behinderungen, dass sie sehr gut informiert und unterstützt werden.
  • Das Recht, am kulturellen und öffentlichen Leben teilnehmen zu können. Besondere Bestimmungen, die für Gehörlose wichtig sind

Die Konvention verlangt, dass Gebärdensprachen als vollwertige Sprachen anerkannt werden. Die Staaten müssen Gehörlosen das Erlernen einer Gebärdensprache ermöglichen und die sprachliche Identität von Gehörlosen fördern. Die sprachliche und kulturelle Identität von Gehörlosen muss anerkannt werden. Eltern von gehörlosen Kindern müssen vom Staat umfassend über mögliche Angebote zum Beispiel zum Erlernen der Gebärdensprache aufgeklärt werden.

Was bedeutet „Menschen mit Behinderungen“ in der Konvention?

Alle Menschen mit Behinderungen werden durch die Konvention geschützt. Alle Menschen, die langfristig körperlich, psychisch, geistig eingeschränkt sind oder Sinnesbeeinträchtigungen haben (zB. Hören oder Sehen), welche ihr Leben mit dem Rest der Gesellschaft einschränken könnten, werden als Menschen mit Behinderungen angesehen.

Was für Verpflichtungen haben die Staaten, die die Konvention ratifiziert haben?

Der Staat darf Menschen mit Behinderungen nicht diskriminieren. Gesetze und Sitten, die diese Menschen benachteiligen, müssen geändert werden. Vorurteile ihnen gegenüber müssen bekämpft werden.

Wie wird kontrolliert, ob sich die Staaten daran halten?

Die Konvention hat einen eigenen Ausschuss, der die Staaten überwacht. Die Staaten müssen regelmässig Berichte über die Situation in ihrem Land abliefern, die von diesem Ausschuss beurteilt werden. Danach macht der Ausschuss dem Land Empfehlungen, welche Punkte der Konvention besser erfüllt werden sollten.

Kann man sich beschweren, wenn die Rechte nicht eingehalten werden?

Es gibt ein sogenanntes Fakultativprotokoll, das die Staaten unterschreiben können. Damit kann man sich bei Verletzungen der Rechte beschweren. Der Ausschuss wird dann den Vorfall untersuchen.