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Präambel

29.07.2004

  • Da die Anerkennung der allen Mitgliedern der menschlichen Familie innewohnenden Würde und ihrer gleichen und unveräusserlichen Rechte die Grundlage der Freiheit, der Gerechtigkeit und des Friedens in der Welt bildet.
  • da Verkennung und Missachtung der Menschenrechte zu Akten der Barbarei führten, die das Gewissen der Menschheit tief verletzt haben, und da die Schaffung einer Welt, in der den Menschen frei von Furcht und Not, Rede- und Glaubensfreiheit zuteil wird, als das höchste Bestreben der Menschheit verkündet worden ist,
  • da es wesentlich ist, die Menschenrechte durch die Herrschaft des Rechts zu schützen, damit der Mensch nicht zum Aufstand gegen Tyrannei und Unterdrückung als letztem Mittel gezwungen wird,
  • da es wesentlich ist, die Entwicklung freundschaftlicher Beziehungen zwischen Nationen zu fördern,
  • da die Völker der Vereinten Nationen in der Satzung ihren Glauben an die grundlegenden Menschenrechte, an die Würde und den Wert der menschlichen Person und an die Gleichberechtigung von Mann und Frau erneut bekräftigt und beschlossen haben, den sozialen Fortschritt und bessere Lebensbedingungen bei grösserer Freiheit zu fördern,
  • da die Mitgliedstaaten sich verpflichtet haben, in Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen die allgemeine Achtung und Verwirklichung der Menschenrechte und Grundfreiheiten durchzusetzen,
  • da eine gemeinsame Auffassung über diese Rechte und Freiheiten von grösster Wichtigkeit für die volle Erfüllung dieser Verpflichtung ist,
  • verkündet die Generalversammlung die vorliegende Allgemeine Erklärung der Menschenrechte als das von allen Völkern und Nationen zu erreichende gemeinsame Ideal, damit jeder einzelne und alle Organe der Gesellschaft sich diese Erklärung stets gegenwärtig halten und sich bemühen, durch Unterricht und Erziehung die Achtung dieser Rechte und Freiheiten zu fördern und durch fortschreitende Massnahmen im nationalen und internationalen Bereiche ihre allgemeine und tatsächliche Anerkennung und Verwirklichung bei der Bevölkerung sowohl der Mitgliedstaaten wie der ihrer Oberhoheit unterstellten Gebiete zu gewährleisten.

Erläuterung zur Präambel

Bei allen Menschenrechtserklärungen und -verträgen (und auch bei anderen Erklärungen und völkerrechtlichen Verträgen) steht am Anfang eine Präambel (eine Art Einleitung). Dieser lassen sich die Beweggründe entnehmen, die zum Abschluss der Erklärung bzw. des Vertrages geführt haben, und die Ziele, die mit dem Text erreicht werden sollen. Die Präambel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte führt eine Reihe von ethischen, geschichtlichen und staatspolitischen Beweggründe und Ziele an.

Aus all diesen Gründen verkündet die Generalversammlung der UNO die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte als das von allen Völkern und Nationen zu erreichende gemeinsame Ideal. Jede Person und jeder Staat ist aufgerufen, sich die Erklärung gegenwärtig zu halten und die Menschenrechte zu fördern und ständig weiterzuentwickeln, etwa durch Unterricht und Erziehung sowie durch Massnahmen im nationalen und internationalen Bereich. Damit sollen die Menschenrechte tatsächlich verwirklicht werden.