humanrights.ch Logo Icon

Artikel 6 – Anerkennung als Rechtsperson

28.03.2013

«Jeder Mensch hat überall Anspruch auf Anerkennung als Rechtsperson.»

Erläuterung zu Artikel 6

Mit der Bestimmung, dass jeder Mensch Anspruch auf Anerkennung «als Rechtsperson» hat, soll verhindert werden, dass einzelne Menschen nur als Objekte behandelt werden, wie dies etwa die Römer mit den Sklaven, Frauen und Kindern hielten. Das Wort «jeder» sagt aus, dass nicht zwischen Staatsbürgern und Fremden unterschieden werden darf. Nach dieser Bestimmung verpflichten sich die Staaten sicherzustellen, dass jeder Mensch z.B. das Recht hat, Verträge abzuschliessen und gerichtlich durchzusetzen; Minderjährige müssen sich dabei allerdings von Erwachsenen vertreten lassen. Dieser Artikel beinhaltet wohl auch das Recht, in einem Staat (in der Regel im Heimatstaat) registriert zu werden, weil erst dadurch viele Rechte (Stimmrechte, Niederlassungsrechte und andere mehr) ausgeübt werden können. Fahrende und Staatenlose haben diesbezüglich oft Schwierigkeiten, zu ihren Rechten zu kommen.