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Artikel 24 – Recht auf Erholung und Freizeit

«Jeder Mensch hat Anspruch auf Erholung und Freizeit sowie auf eine vernünftige Begrenzung der Arbeitszeit und auf periodischen, bezahlten Urlaub.»

Erläuterung zu Artikel 24

Es ist der Gewerkschaftsbewegung zu verdanken, dass heute Menschen - mindestens im Westen - nicht mehr 12 oder 15 Stunden täglich arbeiten müssen und nicht bloss einen freien Tag pro Woche haben. Diese Errungenschaften - vernünftige Begrenzung der Arbeitszeit, bezahlter Urlaub, Anspruch auf Erholung und Freizeit - verankert die Allgemeine Erklärung als Menschenrechte. Es ist offensichtlich, dass weltweit sehr viele Menschen - und darunter auch viele Kinder - von diesen Rechten ausgeschlossen sind und auf krasse Weise ausgebeutet werden.