Update: 08.01.2018
Konvention des Europarates gegen Menschenhandel
Vertragstext
Text: deutsch / französisch / englisch / italienisch
Im Mai 2005 verabschiedete der Europarat nach zähem Ringen die Konvention gegen Menschenhandel. Sie ist am 1. Februar 2008 in Kraft getreten. Bisher haben 47 Staaten das Abkommen ratifiziert (alle Europaratsmitgliedstaaten ausser Russland sowie Weissrussland; Stand: 8. Januar 2018; der aktuelle Stand findet sich hier).
Hauptziel der Konvention: Schutz der Opfer
Die Konvention hat das Ziel, Menschenhandel und alle seine Formen zu bekämpfen, sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene, ob eine Verbindung zur organisierten Kriminalität besteht oder nicht. Die Konvention legt als erstes grundlegendes Prinzip fest, dass der Schutz und die Stärkung der Rechte der Opfer sichergestellt werden müssen, ohne Diskriminierungen auf Grund des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion, der politischen oder anderer Einstellungen, der nationalen oder sozialen Herkunft, von Verbindungen zu einer nationalen Minderheit, des Eigentums, der Geburt oder aus anderen Gründen. Der wichtigste Mehrwert der Konvention besteht darin, dass sie auf den Menschenrechten basiert und den Opferschutz in den Mittelpunkt stellt.
- Erläuternder Bericht zur Konvention
auf der Website des Europarats (in Englisch)
Kontrollverfahren
Die Überwachung der europäischen Konvention gegen Menschenhandel ist einer unabhängigen Expertengruppe - abgekürzt «GRETA» (Group of Experts on Action against Trafficking in Human Beings) – übertragen. Diese wacht über die Umsetzung des Übereinkommens in den einzelnen Vertragsstaaten (Art. 36). Im Weiteren ist ein Ausschuss vorgesehen, in dem die Vertragsparteien Einsitz haben. Diese treffen sich regelmässig und verabschieden aufgrund der Berichte und Ergebnisse des Expertengremiums GRETA Empfehlungen an die Adresse der Vertragsstaaten.
Die Berichte von GRETA sowie die Beschlüsse des Ausschusses finden sich auf der Website des Europarates «Action against Trafficking in Human Beings».
- «Action against Trafficking in Human Beings»
Website des Europarates mit Informationen zum Übereinkommen sowie zu den Überwachungsgremien - Angaben zum Evaluationsverfahren
auf der Webseite des Europarates - Broschüre des Europarates zum Überwachungsmechanismus der Konvention
pdf, 6 S.