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Übereinkommen des Europarates zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch (Lanzarote-Konvention)

08.07.2020

vom 25. Oktober 2007 (Inkrafttreten: 1. Juli 2010)

Vertragstext und Ratifizierungen

Text: deutsch / englisch / französisch

Das Abkommen zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch ist mit dem Ziel geschaffen worden, den Kampf gegen sexuelle Ausbeutung und gegen sexuellen Missbrauch von Kindern zu stärken und Kinder generell vor modernen Formen von Ausbeutung zu bewahren. Im Zentrum stehen dabei die Rechte der minderjährigen Opfer und deren Schutz. 

Das Abkommen verlangt, dass sexuelle Handlung mit Minderjährigen, Kinderprostitution oder -pornografie als Verbrechen geahndet werden. Die Staaten werden sodann verpflichtet, sexuellen Missbrauch auch dann zu verfolgen, wenn er innerhalb der Familie oder im Ausland erfolgt. Berücksichtigt sind zudem Missbräuche, die mittels neuer Technologien erfolgen. Zu den Delikten, deren Bestrafung die Konvention anstrebt, gehört deshalb das Manipulieren von Kindern für sexuelle Zwecke per Internet. Ausserdem streicht die Konvention die Bedeutung der Prävention hervor und empfiehlt etwa besondere Massnahmen bei der Rekrutierung und Weiterbildung von Personen, die in direktem Kontakt mit Kindern arbeiten. Sie empfiehlt darüber hinaus Programme zur Unterstützung der Opfer und die Einrichtung von Telefon und Internet-Helplines für Kinder. Das Abkommen garantiert im Weiteren den betroffenen Kindern ihre Rechte während der Verfahren zur Aufklärung und Ahndung der erlittenen Taten, zum Beispiel zum Schutz ihrer Privatsphäre und ihrer Persönlichkeit.  

46 Vertragsstaaten (Stand: 8. Juli 2020; aktueller Stand)

Ratifizierung durch die Schweiz

SR 0.311.40
Unterzeichnet: 16 Juni 2010
Ratifikation: 18. März 2014
Inkrafttreten für die Schweiz: 1. Juli 2014
Botschaft vom 4. Juli 2012: BBl 2012 7571 / FF 2012 7051 (Franz.) / FF 2012 6761 (Ital.)