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7. Zusatzprotokoll zur EMRK

29.12.2017

vom 22. November 1984 (Inkrafttreten: 1. November 1988)

Text: deutsch / englisch / französisch / italienisch

Das siebte Zusatzprotokoll zur EMRK vom 22. November 1984 gewährleistet verschiedene verfahrensrechtliche Garantien (Verfahrensgarantien bei der Ausweisung von Ausländerinnen und Ausländern, Recht auf Berufung, Recht auf Entschädigung nach Fehlurteil, Verbot der Doppelbestrafung) sowie die Gleichberechtigung von Ehegatten in Bezug auf die Eheschliessung, während der Ehe, bei der Auflösung der Ehe sowie in ihren Beziehungen zu ihren Kindern.

44 Staaten Vertragsstaaten (Stand: 29. Dezember 2017; der aktuelle Stand findet sich über die vollständige Liste der Verträge des Europarates unter Nr. 117)

Ratifizierung durch die Schweiz

SR 0.101.07 (AS 1988 1598)
Unterzeichnet: 18. Februar 1986
Ratifikation: 24. Februar 1988
Für die Schweiz in Kraft getreten am 1. November 1988
Botschaft vom 7. Mai 1986: BBl 1986 II 589