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Humanitäres Völkerrecht

Das humanitäre Völkerrecht regelt als Sonderrecht die Grenzen der erlaubten Kriegsführung (sogenanntes Haager Recht) und den Schutz von Personen, die nicht an den bewaffneten Auseinandersetzungen teilnehmen (sogenanntes Genfer Recht). Letzteres ist primär in den vier Genfer Konventionen aus dem Jahre 1949 niedergelegt und wird im Folgenden dokumentiert.