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Resolution zum internationalen Terrorismus

Der Sicherheitsrat hat mit seiner Resolution 1373 nach den Anschlägen vom 11. September 2001 auf das World Trade-Center in Manhattan (New York) den internationalen Terrorismus als eine Bedrohung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit deklariert. Der Sicherheitsrat hat bereits seit den 70er Jahren des 20. Jhs. in vielen Resolutionen spezifische Methoden terroristischer Aktivitäten verurteilt und sich besorgt über deren Zunahme gezeigt, ohne dass er eine konkrete Entscheidung über das Vorliegen einer Bedrohung des Weltfriedens oder Massnahmen nach Kapitel VII ChVN getroffen hat.

Bislang hat er die Akte des internationalen Terrorismus nur in genereller Weise als friedensgefährdend, nicht aber als friedensbedrohend bezeichnet. In den Fällen der Terroranschläge gegen die US-Botschaften in Nairobi und Daressalam im Jahre 1998 sprach der Sicherheitsrat sogar nur davon, dass diese sich «schädlich auf die internationalen Beziehungen auswirken und die Sicherheit der Staaten gefährden». Die Feststellung einer Friedensbedrohung im Einzelfall durch konkrete Akte des Terrorismus hat er nur dann getroffen, wenn eine hinreichende Verwicklung eines staatlichen Akteurs oder zumindest einer de-facto-Regierung nachgewiesen werden konnte.