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Schweiz-Südafrika: Teilsperrung der Archive aufgehoben

24.06.2014

Die Schweiz hat das Apartheidsystem in Südafrika massiv gestützt und das UNO-Waffenembargo in grossem Stil unterlaufen. So lautete 2005 beim Abschluss des nationalen Forschungsprogramms zu den Beziehungen zwischen der Schweiz und Südafrika das Fazit. Leider konnte das Forscherteam damals nicht alle Akten einsehen. Der Bundesrat hatte 2003 eine Teilsperrung der Akten erlassen. Deshalb hat die Öffentlichtkeit bisher nicht erfahren, welche Schweizer Firmen in welchem Ausmass am Apartheidsystem Geld verdiente. Nun hat der Bundesrat die Teilsperrung der Südafrika-Akten per 20. Juni 2014 aufgehoben. Die Sperrung hatte insbesondere Akten betroffen, in welchen einzelne Schweizer Banken und Unternehmen sowie Kunden genannt wurden.

Auf politischer Ebene ist letztmals im Herbst 2013 eine Öffnung der Archive zu Südafrika diskutiert und abgelehnt worden. Mit einer Interpellation hatte Paul Rechsteiner (SP/SG) am 19. September 2013 die Aufhebung der Zugangsbeschränkung gefordert. Der Bundesrat stellte sich jedoch gegen eine Öffnung, weil immer noch Klagen gegen Schweizer Unternehmen drohen würden. Sammelklagen in den USA waren ursprünglich auch der Grund für die Einschränkung des Zugangs zu mehreren hundert Dossiers im Jahre 2003. Unter den Beklagten waren damals auch Schweizer Unternehmen. Diese waren seit 2009 nicht mehr von der Klage betroffen. Der Bundesrat wollte die Archivsperre noch 2013 beibehalten, bis ein erstinstanzliches Urteil vorliegt.

Gemäss der Medienmitteilung des Bundesrats vom 20. Juni 2014 hat das zuständige Gericht in New York im Dezember 2013 die Sammelklagen gegen die beiden letzten ausländischen Unternehmen abgewiesen. Somit sei wenig wahrscheinlich, dass schweizerische Unternehmen wieder in diese Sammelklagen einbezogen werden. Angesichts dieser veränderten Risikolage erachtet es der Bundesrat als vertretbar, die Archivregelung vom 16. April 2003 aufzuheben.

Handel wichtiger als Menschenrechte

Im Oktober 2005 waren die Resultate des nationalen Forschungsprogramms «Beziehungen Schweiz-Südafrika» den Medien vorgestellt worden. Die Schweiz habe den Apartheidstaat mit «seinen kredithungrigen Staatsbetrieben und seinen hohen Staatsausgaben gestützt und gestärkt und somit begünstigt», schrieb damals der am Forschungsprogramm beteiligte Historiker Peter Hug. Er hatte in südafrikanischen Archiven Belege für mehrere Dutzend geheime Projekte zur Rüstungsbeschaffung in der Schweiz gefunden. Dabei ging es um Käufe bei Oerlikon-Bührle, beim Sulzer-Konzern und anderen Schweizer Firmen.

Der Schlussbericht des Programmleiters Georg Kreis wirft den schweizerischen Behörden eine «Laisser-Faire-Haltung» vor. Die ganze damalige Südafrika-Politik sei vor allem von der Handelsabteilung im Volkswirtschaftsdepartement bestimmt worden. Die Behörden beriefen sich auf die liberale Wirtschaftsordnung und seien «nie mit menschenrechtlicher Argumentation für Restriktionen eingetreten». Massgebend war demnach vielmehr politischer Opportunismus und das Bestreben, Aufsehen und Kritik zu vermeiden.

Wegen der Aktensperre konnten die am Forschungsprogramm beteiligten Historiker/innen die staatlichen Akten im Bundesarchiv nur sehr beschränkt einsehen. In einer gemeinsamen Medienmitteilung wies 2005 die Recherchiergruppe Schweiz-Südafrika - eine vom NFP unabhängige Interessengruppe - daraufhin, der Bundesrat habe die Forschung massiv eingeschränkt und Resultate zensurieren lassen.

Die Schweiz hat Völkerrecht verletzt

Bereits im Vorfeld hatte der Tages-Anzeiger berichtet, dass die Beziehungen der Schweiz zum damaligen Apartheidstaat Südafrika gegen Völkerrecht verstiessen. Der Artikel bezog sich auf die Teilstudie eines Nationalfondsprojekts zu den Beziehungen Schweiz-Südafrika in den 1970er und 80er Jahren, welche das damalige Humanrights.ch/MERS-Vorstandsmitglied Jörg Künzli verfasst hatte.

Die Schweiz habe im Umgang mit dem Unrechtsregime in Südafrika ihre «völkerrechtlichen Minimalverpflichtungen» klar verletzt, schrieb Künzli 2005 und legte dies am Beispiel des Waffenembargos der UNO von 1977 dar. Verwaltung, Regierung und Parlament haben die völkerrechtlichen Verpflichtungen demnach nicht ernst genommen und gingen in keiner Weise gegen Vermittlungsgeschäfte oder Exporte von Rüstungstechnologie vor. Die Schweizer Behörden hätten dies «bewusst unterlassen, ja sich gegen die Schliessung von Rechtslücken gestemmt», wird die Studie im erwähnten Zeitungsartikel zitiert und: «Der Bundesrat habe 'seinen Einfluss in maximaler Weise' ausgenutzt, um der Schweizer Waffenindustrie 'ihre Absatzmöglichkeiten möglichst wenig einzuschränken'».