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Prioritäten der Schweiz für die 59. Session der Generalversammlung der Vereinten Nationen

25.08.2004

An seiner Sitzung vom 25. August 2004 genehmigte der Bundesrat die Prioritäten der Schweiz für die 59. Session der Generalversammlung der Vereinten Nationen, die am 21. September 2004 in New York eröffnet wird. Die Schweizer Delegation soll sich nach dem Willen des Bundesrates in folgenden drei Prioritätsbereichen einsetzen:

  1. Fortsetzung der Reformbestrebungen im Hinblick auf die Stärkung der Rolle der UNO: Die Schweiz beabsichtigt, sich u. a. für eine Revitalisierung der Generalversammlung und der Reform der Menschenrechtskommission einzusetzen. Im letzteren Bereich geht es namentlich um die Schaffung eines "Menschenrechtsrates", der mit Kompetenzen ausgestattet sein soll, die über jene der gegenwärtigen Kommission hinausgehen.
  2. Einsatz für eine nachhaltige Entwicklung und die Folgearbeiten zur Umsetzung der Milleniums-Entwicklungsziele: Gemäss dem Bundesrat unterstützt die Schweiz die Folgearbeiten und Umsetzung der Milleniums-Entwicklungsziele. Deshalb soll sich die Schweizer Delegation für eine nachhaltige Entwicklung in ihren wirtschaftlichen, sozialen und umweltmässigen Dimensionen einsetzen.
  3. Förderung der menschlichen Sicherheit: Die Schweiz beabsichtigt, sich aktiv für die Förderung der menschlichen Sicherheit zu engagieren. Hierzu gehören die Förderung von Frieden und Sicherheit durch Rüstungskontrolle und Abrüstung, die Förderung und der Schutz der Menschenrechte sowie der Schutz der natürlichen Ressourcen.

Neben diesen drei prioritären Achsen soll sich die Schweizer Delegation aktiv an den Arbeiten des Plenums und der Kommissionen der Generalversammlung zur Bearbeitung weiterer sektorieller und thematischer Fragen beteiligen (Rolle der Zivilgesellschaft und des Privatsektors, Terrorismusbekämpfung, Unterstützung des Internationalen Strafgerichtshofes usw.).