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Vasquez

27.11.2013

Beschwerde Nr. 1785/08
Keine Verletzung von Art. 8 EMRK (Recht auf Schutz des Familienlebens)
(Die Verweigerung einer Einreise- bzw. Aufenthaltsbewilligung an einen in Frankreich lebenden Peruaner verstösst nicht gegen die EMRK. Der Beschwerdeführer lebte während mehrerer Jahre in zwei verschiedenen Ehen in der Schweiz, wurde aber wegen sexueller Delikte zu drei Jahren Haft verurteilt und aus der Schweiz ausgewiesen)