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Beratender Ausschuss für das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten

30.09.2020

Die Schweiz erstattet dem Ministerkomitee des Europarates und dessen Beratendem Ausschuss zum Schutz nationaler Minderheiten regelmässig Bericht über die Umsetzung des entsprechenden Rahmenübereinkommens. Gemäss einer Erklärung der Schweiz bezieht sich der Schutz des Übereinkommens auf Personengruppen, welche gegenüber der übrigen Bevölkerung des Landes oder des Kantons zahlenmässig in der Minderheit sind, deren Mitglieder das Schweizer Bürgerrecht besitzen und lange andauernde, gefestigte und anhaltende Verbindungen zur Schweiz haben. Zudem müssen sie den Willen besitzen, zusammen ihre gemeinsame Identität, Kultur und Tradition, Religion oder Sprache zu erhalten.

Damit fallen in der Schweiz in erster Linie die französisch, italienisch und romanisch sprechenden Bevölkerungsgruppen unter den Schutz des Abkommens. Auf den Schutz können sich aber auch jüdische Gemeinschaften sowie Fahrende berufen. Nicht geschützt sind Gruppen ausländischer Staatsangehöriger oder die Muslime.