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Nein zu einer blinden Anwendung der Dublin-Verordnung

19.01.2017

Das Jahr 2017 beginnt mit einem solidarischen Einsatz für Menschen, die Zuflucht in der Schweiz suchen. Die Genfer Organisation «Solidarité Tattes» hat einen Appell an den Genfer Staatsrat, weitere kantonale Regierungen und an den Bundesrat gerichtet. Der Appell fordert eine humanere Anwendung der Dublin-Verordnung.

Viele Persönlichkeiten, Organisationen und Gemeinden haben den Appell bereits unterzeichnet. Den vollständigen Text des Appells finden Sie hier.

Eine andere Anwendung ist möglich

«Die Schweiz ist eines der Länder, die das Dublin-Verfahren am striktesten anwenden», stellen die Initianten/-innen des Appells fest. Dieser übertriebene Formalismus schade nicht nur der psychischen und physischen Gesundheit der Flüchtlinge, sondern führe auch zu einer Verletzung der Grundrechte und Rechte der Kinder, steht im Appell weiter.

Diese alarmierende Situation ist aber nicht zwangsläufig. Die Behörden haben juristische Instrumente zur Verfügung, die eine humanere Anwendung des Abkommens ermöglichen.

Die Forderungen des Appells

Solidarité Tattes und alle, die den Appell unterzeichnet haben, fordern vom Bundesrat, dass er den Art. 17 Abs. 1 der Dublin-Verordnung wenn möglich anwendet. Dadurch kann verhindert werden, dass internationale Menschenrechtskonventionen verletzt werden.

Die Initianten/-innen fordern zudem vom Genfer Staatsrat und anderen kantonalen Regierungen, dass auf Rückführungen, die aus humanitären Gründen nicht ausgeführt werden können, verzichtet wird. Der Paragraph 17 der Einleitung der Dublin-Verordnung sieht diese Möglichkeit explizit vor.

Dokumentation