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Änderung des Bürgerrechtsgesetzes in Kraft

05.01.2009

Per 1. Januar 2009 ist eine Änderung des Bürgerrechtsgesetzes in Kraft getreten. Die Gesetzesänderung beruht auf der Parlamentarischen Initiative des alt-Ständerats Thomas Pfisterer (FDP/AG) und entspricht dem Gegenvorschlag zu der am 1. Juni 2008 abgelehnten Volksinitiative «Für demokratische Einbürgerungen».

Gemäss der neuen Regelung dürfen Einbürgerungsentscheide künftig an Gemeindeversammlungen gefällt werden. Wer beantragt eine Einbürgerung abzulehen, muss dies allerdings im voraus schriftlich begründen. Einbürgerungsentscheide an der Urne sind weiterhin nicht möglich. Die Neuregelung hält zudem fest, dass die Kantone Gerichtsbehörden einsetzen müssen, die als letzte kantonale Instanzen Beschwerden gegen ablehnende Entscheide über die ordentliche Einbürgerung beurteilen. Darüber hinaus sieht das Bürgerrechtsgesetz neu vor, dass die Kantone dafür sorgen müssen, bei der Einbürgerung die Privatsphäre der betroffenen Person zu beachten.

Der indirekte Gegenvorschlag zur Einbürgerungsinitiative der SVP war im Dezember 2007 zu Stande gekommen. In der Schlussabstimmung während der Wintersession haben damals 109 gegen 73 Nationalrät/innen (bei 16 Enthaltungen) und 36 gegen 5 Ständeräte (bei 2 Enthaltungen) der Revision des Bürgerrechtsgesetzes zugestimmt. 

Hin und Her wegen Einbürgerungsentscheiden an der Urne

Der Ständerat hatte sich in der Wintersession 2005 erstmals deutlich dafür ausgesprochen, dass Gemeinden weiterhin an der Urne oder bei Gemeindeversammlungen über Einbürgerungsbegehren abstimmen können. Er hatte das Bürgerrechtsgesetz auf Anregung einer Parlamentarischen Initiative von Thomas Pfisterer (FDP/AG) und auf der Basis eines Vorschlags der Staatspolitischen Kommission des Ständerates (SPK-SR) entsprechend geändert. Anträge auf Ablehnung eines Einbürgerungsgesuches müssen demnach künftig im voraus schriftlich begründet werden, damit gegen sie Beschwerde geführt werden kann. Einbürgerungsentscheide hätten eine Doppelnatur, sagte Kommissionssprecher Hansheiri Inderkum (CVP, UR). Sie seien politischer Akt und Verwaltungsakt zugleich. Letzterer schliesse rechtsstaatliche Verfahrensgarantien ein. Ohne Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit könne die reine Volksherrschaft Willkürentscheide produzieren. Die Grundrechte seien immer einzuhalten, sagte Initiant Pfisterer. 

Ähnliche Argumente waren in der Herbstsession 2007 während der Debatte im Nationalrat vor allem von Vertretern der CVP und FDP zu hören. Linke sahen dagegen im Einbürgerungsentscheid nur einen Verwaltungsakt und die SVP beharrte darauf, das Ganze sei ein rein politisch. Dennoch: Eine Mehrheit sprach sich auch im Nationalrat dafür aus, dass Anträge zur Ablehnung schriftlich begründet werden müssen und dass gegen Entscheide Beschwerde eingereicht werden kann. Im Gegensatz zum Ständerat beschloss der Nationalrat jedoch, dass über Einbürgerungsgesuche weiterhin an Gemeindeversammlungen, nicht aber an der Urne entschieden werden kann. Auf Antrag von Jasmin Hutter (SVP, SG) beschloss der Nationalrat zudem, dass die Unterlagen für die Stimmberechtigten neben anderen Personendaten auch Auskunft über die Religionszugehörigkeit geben müssen. Die Vorlage passierte allerdings die Gesamtabstimmung im Nationalrat dann nur knapp mit 77 gegen 72 Stimmen bei 17 Enthaltungen. 

Somit war im Winter der Ständerat erneut an der Reihe. Am 10. Dezember 2007 hielt die Kleine Kammer bei der zweiten Lesung nochmals an der Möglichkeit der Urnenabstimmung fest. Er löschte zugleich die von Hutter eingebrachte Bestimmung zur Religionszugehörigkeit wieder aus dem Gesetz. Der Nationalrat blieb eine Woche später im ersten Punkt hart, übernahm aber die zweite Änderung des Ständerates. Am 19. Dezember kam das Geschäft erneut in die Kleine Kammer, wo die Kantonsvertreter/innen nachgaben und einer Lösung zustimmten, die Volksentscheide über Einbürgerungen in den Gemeinden nur an Gemeindeversammlungen zulässt. Hansheiri Inderkum (CVP/UR), Sprecher der Staatspolitischen Kommission des Ständerates hatte zuvor gewarnt, es sei zu befürchten, dass die Vorlage Schiffbruch erleiden könnte, wenn der Ständerat hart bleibe.

Klares Nein für die Initiative im Parlament...

Darin war sich die Mehrheit in beiden Kammern hingegen bereits länger einig: Die Einbürgerungsinitative der SVP sollte dem Volk zur Ablehnung empfohlen werden. In der Sommersession 2007 hatte vorerst der Nationalrat mit 117 gegen 63 Stimmen die Unterstützung der Einbürgerungsinitiative abgelehnt. Der Ständerat folgte ihm in der Herbstsession (34 gegen 7 Stimmen).

Die SVP hatte ihre Initiative «für demokratische Einbürgerungen» als Antwort auf zwei Bundesgerichtsentscheide aus dem Jahre 2003 lanciert. Das Bundesgericht stufte damals einen Einbürgerungsentscheid der Gemeinde Emmen (LU) als diskriminierend ein und kassierte ihn. Zudem erklärte es, ablehnende Einbürgerungsentscheide müssten in jedem Fall begründet werden. In einem zweiten Urteil, das die Stadt Zürich betraf, hatte Lausanne Urnenabstimmungen bei Einbürgerungen als verfassungswidrig qualifiziert (siehe hierzu den Artikel «Einbürgerungen an der Urne sind verfassungswidrig»).  Die Initiative der SVP will diese Urteile mit der Initiative quasi rückgängig machen - dies mittels einer Verfassungsbestimmung welche vorsieht, dass die Stimmberechtigten jeder Gemeinde in der Gemeindeordnung festlegen, welches Organ das Gemeindebürgerrecht erteilt. Die Bestimmung sieht zudem vor, dass diese Entscheide weder anfechtbar sind, noch einer Begründung bedürfen.

Völkerrechtswidrig?

Bereits der Bundesrat wies die Initiative ab, weil sie in Konflikt mit internationalen Verträgen wie der EMRK, der Rassismuskonvention und dem UNO-Pakt II stehe. Von einigen Völkerrechtlern wurde dies wiederum bestritten. Tatsächlich hatte die Fraktion der Grünen bei der Beratung im Nationalrat im Herbst 2007 beantragt, die Initiative für ungültig zu erklären, weil sie gegen Völkerrecht verstosse. Allerdings sind die Hürden dafür sehr hoch; Volksinitiativen können bisher nur für ungültig erklärt werden, wenn sie gegen «zwingendes Völkerrecht» wie z.B. das Folter-, Genozid- oder Sklavereiverbot verstossen. Der Antrag der Grünen hatte denn auch keine Chance (132 gegen 49 Stimmen).

... und auch ein Nein von der Bevölkerung

(Ausschnitt aus einem älteren Artikel vom 02.06.2008)

Die Stimmbürger/innen haben am 1. Juni 2008 die Volksinitiative «Für demokratische Einbürgerungen» der SVP mit rund 64 Prozent der Stimmen klar abgelehnt. Gegen ein Ja sprachen unter anderem menschenrechtliche Argumente. Dies hielten etwa 69 Staatsrechtler/innen in einer am 8. Mai 2008 in der NZZ veröffentlichten Resolution fest.

Das Einbürgerungsverfahren müsse gleichermassen demokratischen, rechtsstaatlichen und föderalistischen Grundanforderungen entsprechen, schreiben die Staatsrechtsprofessoren/-innen in der Resolution gegen die Einbürgerungsinitiative. Die Initiative sei mit diesen Anforderungen nicht vereinbar. «Die auch in unserer Bundesverfassung verankerten Menschenrechte gelten für alle Menschen, auch für Ausländerinnen und Ausländer. Sie müssen im Einbürgerungsverfahren eingehalten und durchgesetzt werden.»

Offizielle Dokumente 

Ausgewählte Stellungnahmen

Ausgewählte Presseartikel

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