humanrights.ch Logo Icon

Problematische Arbeitsbedingungen bei Aldi

14.08.2014

Der deutsche Billigdiscounter Aldi ist seit einigen Jahren auf dem schweizerischen Detailhandelsmarkt vertreten, zurzeit mit 37 Filialen. Kostenoptimierung auf allen Ebenen hat zur Erfolgsgeschichte von Aldi massgeblich beigetragen. Die Kehrseite dieser Erfolgsgeschichte wirft in Bezug auf den Umgang mit dem Personal einige Fragen auf. Insbesondere stossen gewisse Massnahmen von Aldi, die zur Kostenoptimierung bzw. zur Flexibilität des Personals dienen, beim Schweizerischen Gewerkschaftbund (SGB) auf Kritik.

Nationalrat reagiert nicht 

Die Arbeitsverträge von Aldi widersprächen der Menschenwürde, dem Persönlichkeitsschutz und dem Recht auf ein existenzsicherndes Einkommen, sagt Paul Rechsteiner, Präsident des SGB. Der Discounter bietet gemäss der Gewerkschaft seinem Verkaufspersonal grundsätzlich nur Teilzeitverträge zu 50 Prozent mit einer gleichzeitigen Verpflichtung zur Überstundenleistung (Abrufbereitschaft) und dem weitgehenden Verbot einer Zweitbeschäftigung an. Ferner installiert Aldi nach Angaben des Personals Überwachungskameras sowie ein «Time Control» System und führt stichprobemässig Diebstahlkontrollen in den privaten Effekten und Fahrzeugen der Mitarbeiter/innen durch, was insgesamt zu stark in die Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmenden eingreift.

Als Reaktion auf die Vorgehensweise von Aldi lancierte Paul Rechsteiner (SP, SG) im Nationalrat eine parlamentarische Initiative, welche Teilzeitverträge mit ständiger Abrufbereitschaft und einem Verbot von Zweitbeschäftigungen verbieten wollte. Leider hatte der Vorstoss im Nationalrat keine Chance, er wurde mit 82 gegen 61 Stimmen verworfen.

Datenschützer prüfte Einsatz von Videokameras

Im vergangenen Jahr hat der Eidg. Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) im übrigen das Videoüberwachungssystem von Aldi überprüft. Er hat dazu im März 2007 einen Bericht mit mehreren Empfehlungen an Aldi veröffentlicht. Diese seien vom Discounter akzeptiert worden, schrieb der EDÖB in einer Medienmitteilung. Demnach wurde Aldi unter anderem angehalten, die Kameras im Kassenbereich aller Filialen so zu fokussieren, dass Aufnahmen von Mitarbeitenden nicht mehr möglich sind. Zudem hat sich ALDI gegenüber dem EDÖB verpflichtet, bis spätestens Ende 2008 in der Videoüberwachung datenschutzfreundliche Technologien (sogenannte Privacy-Filter) einzusetzen.