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Fahrende in der Schweiz: Ihre Rechte und die Probleme, die sich stellen

30.04.2014

Die Schweiz stellt seit Jahrzehnten zu wenig Infrastruktur für die Fahrenden zur Verfügung. Die Bundesbehörden anerkennen zwar seit rund 10 Jahren den Bedarf an neuen Stand- und Durchgangsplätzen, dennoch liefen viele der Bemühungen immer wieder ins Leere. Nun haben sich am 22. April 2014 auf der Kleinen Allmend am Rand der Stadt Bern 120 inländische Fahrende, Angehörige der ethnischen Minderheit der Jenischen, versammelt, um ihren Forderungen nach mehr Durchgangsplätzen im Kanton Bern Nachdruck zu verleihen. Die Behörden signalisierten vorerst Gesprächsbereitschaft. Dennoch kam es schliesslich zur Zwangsräumung durch die Kantonspolizei.

Stadt Bern: Andere Interessen sind wichtiger

«Ich bin extrem enttäuscht», sagte Gerard Mülhauser, Pressesprecher des Vereins Bewegung der Schweizer Reisenden gegenüber der Tageszeitung «Der Bund» nach der Räumung. Der Protest sei notwendig geworden, weil die Plätze für Fahrende schweizweit fehlten. «Wir müssen teilweise monatelang am gleichen Ort ausharren. Man diktiert uns, wann wir auf Reise gehen können.»

Die Reaktion der Berner Behörden auf die Besetzung der Allmend durch die Fahrenden steht stellvertretend für den auf nationaler, kantonaler und kommunaler Ebene vielerorts fehlenden politischen Willen, den legitimen Bedürfnissen einer schweizerischen Minderheit entgegen zu kommen und andere Anliegen zurückzustellen. Bei der Berner Aktion waren es dieses Mal wirtschaftliche und verkehrspolitische Interessen der Stadt Bern, die die Bereitstellung von genügend Parkplätzen während der Frühjahrsausstellung BEA als wichtiger bewertete.

Unterstützung vom Europarat

Die Schweiz hat die Jenischen 1998 bei der Ratifikation des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten des Europarates als nationale Minderheit anerkannt. Das Minderheiten-Abkommen schützt neben grundlegenden Freiheitsrechten auch spezifische Rechte von Minderheiten, wie eine identitätsstiftende Lebensweise. Das Abkommen ist programmatischer Natur, d.h. es ergeben sich für die Betroffenen keine direkt einklagbaren Rechte. Die Schweiz hat in ihrer Berichterstattung zum Minderheiten-Abkommen in den letzten 12 Jahren bereits drei Mal zugegeben, dass die Situation betreffend die Stand- und Durchgangsplätze für Fahrende unbefriedigend sei. Der Beratende Ausschuss des Europarates hat letztes Jahr die Schweizer Behörden zum dritten Mal aufgefordert, den Mangel an Stand- und Durchgangsplätzen für Fahrende möglichst rasch zu beheben. Das Ministerkomitees des Europarats hat sich in der anschliessenden Resolution unter der Überschrift «Umgehendes Handeln ist in folgenden Bereichen erforderlich» (Ziff. 2) unmissverständlich geäussert:

«Der Beratende Ausschuss appelliert erneut an die Behörden, den gravierenden den Mangel an Stand- und Durchgangsplätzen für Fahrende möglichst rasch zu beheben. Ein entschlossenes Handeln ist notwendig, um alle Akteure auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene nachdrücklich dazu anzuhalten, die Probleme der Fahrenden im Rahmen der nationalen Raumordnungspläne vordringlich anzugehen. Des Weiteren sind erneuerungsbedürftige Plätze zu sanieren und Sensibilisierungsmassnahmen in der Öffentlichkeit, bei den Gemeinden und bei den privaten Grundeigentümern durchzuführen, um spontane Halte zu begünstigen.»

Auf internationaler Ebene würde die Ratifizierung der ILO-Konvention Nr. 169 zum Schutz indigener Völker die Rechte der Jenischen, Roma und Manusch weiter stärken. Die Schweiz hat das Abkommen bisher nicht ratifiziert, weil befürchtet wird, der Staat müsste dann teure Umsetzungsmassnahmen an die Hand nehmen.

Das Völkerrecht vermag somit zwar die Anliegen der Jenischen, Roma und Manusch zu fördern und zu unterstützen. Leider hat es nicht die Kraft, vor Gerichten den Rechten der Jenischen, Roma und Manusch zum Durchbruch zu verhelfen.  

Grundsatzurteil des Bundesgerichts 2003

Wichtig für den Rechtsschutz der Jenischen, Roma und Manusch auf nationaler Ebene sind das Diskriminierungsverbot in der Bundesverfassung (Art. 8 BV) und ein Bundesgerichtsurteil aus dem Jahre 2003 (BGE 129 II 321ff.). Es hält fest, dass die besonderen Bedürfnisse der Fahrenden in der Raumplanung berücksichtigt werden müssen. Spätestens seither ist klar, dass Bund, Kantone und Gemeinden zusammenarbeiten müssen, um für eine ausreichende Anzahl Stand- und Durchgangsplätze zu sorgen. Dennoch sind in den vergangenen Jahren nur wenige Standplätze dazu gekommen, die Durchgangsplätze haben gar abgenommen.

Sesshaft oder fahrend?

Rund 3000 Schweizer sind Fahrende; die Mehrzahl ist jenisch, rund 10 Prozent gehören zu andern Volksgruppen (Roma und Manusch oder Sinti). Der weitaus grösste Teil der 35‘000 Schweizer Jenischen lebt heute allerdings sesshaft. Wie viele von ihnen dies freiwillig tun, ist unklar. Klar ist, dass selbst die noch verbleibenden Fahrenden ihre Lebensform nur bedingt ausüben können, weil dafür die Infrastruktur fehlt. Im Prinzip würden sie gerne zwischen März und Oktober mit ihren Familien von einem Durchgangsplatz zum nächsten ziehen und von dort aus ihrer Arbeit nachgehen. Die Wintermonate würden sie dann bevorzugt auf Standplätzen verbringen, die für die kalte Jahreszeit eingerichtet sind.

Wie gross die aktuelle Platznot ist, ist offenbar schwierig zu beurteilen. Gemäss Urs Glaus, Geschäftsführer der Stiftung Schweizer Fahrende, gab es Mitte 2012 nur für knapp 30 Prozent der Schweizer Fahrenden Standplätze und für 60 Prozent von ihnen Durchgangsplätze. Damals standen den Fahrenden 14 Standplätze und 45 Durchgangsplätze zur Verfügung. Urs Glaus relativiert diese Zahlen aus der Inventarisierung des Bundes aber: Einige grosse Plätze sind seit Jahren durchweg besetzt durch Roma, die aus Frankreich einreisen und andere Durchgangsplätze bestehen lediglich auf dem Papier. Sie seien nicht brauchbar, weil ihre Qualität unzureichend sei. Nötig wären gemäss Glaus insgesamt 40 Stand- und 80 Durchgangsplätze.

Der politische Wille fehlt

Abhilfe schaffen könnte ein nationaler Aktionsplan zur Schaffung von Stand- und Durchgangsplätzen. Ein solcher ist aber nicht in Sichtweite, da die Raumplanung den Kantonen obliegt. Das führt zur unbefriedigenden Situation, dass der Bund den Handlungsbedarf zur Schaffung von Plätzen zwar anerkennt, dass die eigentlichen Massnahmen aber den Kantonen überlassen werden. Die Kantone wiederum stossen nicht selten auf Abwehr in den Gemeinden oder bei den zuständigen Parlamenten, wenn es darum geht, die notwendigen Mittel bereitzustellen.

Der Bund hielt sich mit Massnahmen bisher zurück. Er bot finanzielle Anreize, indem er den Kantonen vor 8 Jahren anbot, Grundstücke des Bundes, insbesondere nicht mehr benötigte militärische Anlagen, als Plätze für Fahrende umzunutzen. Trotzdem ist bis heute offenbar kein einziges ehemaliges Armeegelände zu einem Platz für Fahrende gemacht worden. Ein vorbildlich aufgegleistes Umwandlungsprojekt in Ibach (Gemeinde Schwyz) wurde 2010 mit einer kommunalen Abstimmung zu Fall gebracht.

Bereits 2006 hatte die Eidg. Kommission gegen Rassismus (EKR) die nach wie vor bestehende missliche Lage in einer Medienmitteilung als Diskriminierung klassifiziert und ein Bundesgesetz verlangt, falls sich die Situation innert fünf Jahren nicht wesentlich verbessern sollte.

Was läuft in den Kantonen?

Einige Kantone haben unterdessen Konzepte für neue Plätze für Fahrende in ihre Richtpläne aufgenommen oder mindestens die Situation überprüft. Als ideal gelten kantonale Gesamtkonzepte, die auf Partnerschaft mit den Gemeinden beruhen und klare Zuständigkeiten eines jeden Akteurs festlegen, wie sie in den Kantonen St. Gallen und Aargau bestehen und nun von wenigen andern Kantonen angestrebt werden (Bern, Zürich, Schwyz).

Bescheiden bleibt bisher das Resultat: Gemäss aktuellstem Bericht des Bundes an den Beratenden Ausschuss des Europarates (vom November 2013) sind 2012 und 2013 ein neuer Standplatz (Kanton Genf) und ein kleinerer Durchgangsplatz (Kanton Zürich) geschaffen worden. Im Kanton Neuenburg wurde ein temporärer Durchgangsplatz bereitgestellt und die Arbeiten zur Schaffung eines ständigen Durchgangplatzes sind wieder aufgenommen worden. Der Kanton Solothurn will ebenfalls ein oder zwei neue kleinere Standplätze schaffen; seit 2013 stellt hier eine kantonale Genossenschaft den Fahrenden vorübergehend Land als Durchgangsplatz zur Verfügung. Auch der Kanton Fribourg macht vorwärts: hier soll der bestehende Autobahn-Rastplatz bei Sâles umgebaut werden und ab Ende 2016 als Durchgangsplatz zur Verfügung stehen.

Als vorbildlich gilt der Kanton Aargau, der eine Fachstelle eingerichtet hat und zwei alte Durchgangsplätze saniert (Aarau und Windisch) sowie die Renovierung von Plätzen in Würenlos und Zofingen in Angriff genommen hat. In den Westschweizer Kantonen bestehen zudem Bestrebungen zu mehr Zusammenarbeit für Durchgangsplätze, die allerdings vorwiegend ausländischen Fahrenden zugute kommen sollen.

Dem Bericht des Bundes kann ferner entnommen werden, dass auch auf kantonaler Ebene interessante Vorschläge zur Förderung von Stand- und Durchgangsplätzen angedacht wurden. Offenbar haben einige Akteure angeregt, dass die Planung von Stand- und Durchgangsplätzen für Fahrende in die Agglomerationsprogramme miteinbezogen und die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes für diese Programme von der Realisierung von Plätzen für Fahrende abhängig gemacht werden könnten. Diese Möglichkeit stiess jedoch auf Abwehr bei der Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz (BPUK) sowie bei mehreren Kantonen und ist nun vom Tisch.

Fazit

Zusammenfassend muss festgestellt werden, dass es der Schweiz in den letzten Jahren nicht gelungen ist, eine konsequente Politik aufzubauen, mit welcher die Diskriminierungen der Fahrenden im Bereich Wohnraum bzw. Raumplanung verringert werden könnten. Die Unzufriedenheit der Schweizer Jenischen mit fahrendem Lebensstil ist durchaus verständlich angesichts der langanhaltenden Defizite. Hinter der Protestaktion auf der Berner Allmend stehen klare und gerechtfertigte Anliegen einer Schweizer Minderheit. Der Bund muss seinen beschränkten Handlungsspielraum in dieser Frage nun viel entschiedener nutzen. So wäre es z.B. sinnvoll, die Stiftung «Zukunft Schweizer Fahrende» mit der Kompetenz auszustatten, geeignete Areale für Stand- und Durchgangsplätze aufzukaufen. Wichtig ist entschiedenes Handeln aber auch von Seiten der Kantone, deren grosse Mehrheit sich bisher in der Schaffung von Plätzen für Fahrende zurückhaltend bis passiv zeigen.

Die Betroffenen haben ihre Anliegen gegenüber den Medien in Abgrenzung zu den ausländischen Fahrenden betont. Dies sollte nicht zum Eindruck führen, dass deren Anliegen vernachlässigbar sind. Hier ist der grössere Kontext zu berücksichtigen: Gezielte Gewalttaten gegen Roma haben in den letzten Jahren in so unterschiedlichen Ländern wie Tschechien, Frankreich und Griechenland in erschreckendem Mass zugenommen, wie Amnesty International in einem neuen Bericht zum Internationalen Tag der Roma festgehalten hat.

Dokumentation/Quellen

Weiterführende Informationen