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Neuster Bericht der Schweiz über die Umsetzung der UNO-Konvention gegen Folter

10.07.2014

Der Bundesrat hat am 25. Juni 2014 einen Bericht verabschiedet, in welchem er auf zahlreiche Fragen eingeht, welche der UNO-Ausschuss zur Verhütung der Folter (CAT) der Schweiz gestellt hat. Der Bericht ist die Grundlage für die nächste Überprüfung der Schweiz durch das CAT. Das Datum der Überprüfung ist noch nicht bekannt.

Vielfältiges Themenspektrum

Erstmals ist der Bericht in einer neuen Darstellungsform verfasst worden. Statt einer generellen Übersicht enthält der Bericht Antworten auf 30 Fragen, welche die Ausschussmitglieder im November 2012 zusammen getragen haben. Sie basieren auf den Abschliessenden Empfehlungen und Befunden des CAT aus dem Jahre 2010.

Polizeigewalt, Zwangsrückschaffungen und vieles mehr

Der Bericht der Schweiz bietet einen realitätsnahes Gesamtbild der problematischen Aspekte in der Umsetzung der UNO-Konvention zur Verhütung von Folter. Brennpunkte sind etwa der Umgang mit Polizeigewalt, die zwangsweisen Rückschaffungen von Asylsuchenden oder die Überbelegung von Gefängnissen. Weitere Antworten, die die Schweiz im Bericht liefert, drehen sich um die Prävention von Gewalt gegen Frauen, die Ausbildung von Polizisten/innen und von Beamten im Strafvollzug sowie um die politischen Bemühungen, die massive Überbelegung vom Genfer Gefängnis Champ Dollon zu überwinden.

Auch der Umsetzung der Ausschaffungsinitiative widmet der Bericht einen Abschnitt. Der Bund legt dar, wie er garantieren will, dass das Rückschiebungsverbot durch die Umsetzung der Initiative nicht unterwandert wird. Er hält dabei fest, dass jede Landesverweisung von einem Gericht ausgesprochen wird, das den Einzelfall konkret beurteilen muss und verweist auf den Bundesgerichtsentscheid vom 12. Oktober 2012, der in einem konkreten Fall den Vorrang des Völkerrechts anerkannt hat. Gleichzeitig verweist der Bund auf die laufenden politischen Arbeiten und die Einreichung der Durchsetzungsinitiative.

Der Bund legt im Bericht auch dar, welche Massnahmen er in den letzten Jahren zur Bekämpfung des Menschenhandels getroffen hat, wie er die Forderung umsetzt, dass Jugendliche getrennt von Erwachsenen inhaftiert werden müssen und dass er kein generelles Verbot der Körperstrafe an Kindern auf nationaler Ebene anstrebt.

Daten und Beispiele

Zur Beantwortung der Fragen liefert der Bund zahlreiche statistische Daten und listet Beispiele aus den verschiedenen Kantonen auf. Einige Lücken werden dabei offensichtlich. So etwa der Umstand, dass über eingereichte Beschwerden gegen Polizeibeamte keine gesamtschweizerischen statistischen Daten erhoben wurden.

Der Bund weist ferner auf wichtige Gesetzesänderungen in den letzten vier Jahren hin und legt auch dar, wo diese mitunter problematische Folgen hatten. So zeigt er etwa im heiklen Bereich Prävention von Gewalt gegen Frauen auf, dass es weiterhin nur selten zu einer Strafverfolgung kommt, obwohl häusliche Gewalt seit 2004 ein Offizialdelikt ist. In diesem Zusammenhang weist er unter anderem daraufhin, dass im heutigen Sanktionssystem die Täter meist mit Bussen bestraft werden, was Auswirkungen auf das knappe Familienbudget hat und letztlich dazu führt, dass das Opfer einen Teil der Strafe mittragen muss. Verbesserungen könnte hier die Wiedereinführung der kurzen Freiheitsstrafen bringen, wie der Bund schreibt.

Die Überprüfung der Schweiz vor dem CAT in Genf findet nicht vor 2015 statt.

Dokumentation