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FFE: Eintritte in die Psychiatrie erfolgen oft unfreiwillig

08.11.2005

Wer sich in einer psychiatrischen Klinik befindet, ist häufig nicht freiwillig dort. Dies zeigt eine Studie des Schweizerischen Gesundheitsobservatoriums. Die Verfasser untersuchten in den Jahren 2000 bis 2002 über 90'000 Fälle.

Jede fünfte Person in stationärer psychiatrischer Behandlung wurde gemäss der Studie mittels fürsorgerischem Freiheitsentzug eingeliefert. Zahlreich sind zudem die Menschen, die auf Drängen von Angehörigen oder Ärzten in eine Klinik eintreten. Insgesamt sind rund ein Drittel der Patient/innen unfreiwillig in stationärer psychiatrischer Behandlung.

Gemäss den Autoren der Studie ist das Risiko für eine unfreiwillige oder zwangsweise Einweisung in eine psychiatrische Klinik für arbeitslose Männer mit schlechter Schulbildung, für alleinstehende Männer sowie für geschiedene Frauen besonders hoch. Die häufigste Ursache von zwangsweisen oder unfreiwilligen Eintritten sind bestimmte psychiatrische Erkrankungen mit hohem Risiko von Selbst- oder Fremdgefährdung.

  • «Gezwungen oder gedrängt»
    NZZ Online, 7. November 2005 (pdf, 2 S.)
  • Medienmitteilung des Schweizerischen Gesundheitsobservatoriums vom 7. November 2005 (online nicht mehr verfügbar)

Eine ältere empirische Untersuchung zu Rekursen bei zwangsweisen Hospitalisationen und medikamentösen Zwangsbehandlungen im Kanton Basel-Stadt im Jahre 2000 behandelt das Thema ebenfalls:

Folgenden Fragen widmet sich eine juristische Studie zum Thema Fürsorgerischer Freiheitsentzug und Zwangsmedikation: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine fürsorgerische Freiheitsentziehung (FFE) angeordnet werden kann? Was geschieht, wenn sich der Patient nachdrücklich gegen eine Behandlung wehrt? Vermögen die gesetzlichen Grundlagen im ZGB eine sogenannte Zwangsmedikation zu rechtfertigen? Wie äussert sich das Bundesgericht zu dieser Problematik?