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Einschätzung der Resultate aus NGO-Sicht

12.06.2008

Wenn wir den UPR-Bericht der Schweizer NGO-Koalition vom 28. Februar 2008 an das UNO-Hochkommissariat für Menschenrechte zum Massstab einer Bilanz der UPR-Überprüfung der Schweiz nehmen, ergibt sich ein ernüchterndes Bild:

  • Viele der ursprünglichen NGO-Forderungen sind im UPR-Verfahren überhaupt nicht thematisiert worden (z.B. Erarbeitung von nationalen Aktionsplänen für die Umsetzung der vertraglich eingegangenen Menschenrechtsverpflichtungen, allgemeines Gleichstellungsgesetz, Einschränkungen der Ehefreiheit für binationale Paare, Massnahmen zur Stärkung der Menschenrechtsbildung u.a.m.).
  • Einige der NGO-Forderungen wurden zwar von anderen Staaten als Empfehlungen vorgeschlagen, vom Bundesrat jedoch ohne wenn und aber zurückgewiesen (z.B. verbesserte Einklagbarkeit der Sozialrechte, Einführung einer Verfassungsgerichtsbarkeit, Verstärkung des Diskriminierungsschutzes für Schwule und Lesben).
  • Die folgenden zwei wichtigen NGO-Forderungen wurden von Mitgliedsstaaten als Empfehlungen vorgeschlagen und vom Bundesrat als solche zurückgewiesen, aber in einer abgeschwächten, unverbindlichen Form akzeptiert, nämlich die zentrale Forderung der Schaffung einer nationalen Menschenrechtsinstitution nach den Pariser Prinzipien und der Beitritt zum Individualbeschwerdeverfahren Pakt II.
  • Einige NGO-Forderungen wurden vom Bundesrat in Form von vorgeschlagenen Empfehlungen akzeptiert (z.B. Prävention von Polizeigewalt, Schutz von Migrantinnen als Opfer von Gewalt, Verbot von Körperstrafen für Kinder in der Familie, Chancengleichheit für Migrantinnen auf dem Arbeitsmarkt etc.).

Als Gesamtbilanz aus NGO-Sicht muss festgestellt werden, dass sich praktisch alle wichtigen institutionellen Forderungen sowie die meisten materiellen Kritikpunkte der NGO-Koalition im UPR-Prozess nicht in Empfehlungen haben umwandeln lassen, welche von der Schweiz als verbindlich akzeptiert worden wären.

Gleichzeitig hat sich am Beispiel der Schweiz gezeigt, dass das neue Länderüberprüfungsverfahren UPR des UNO-Menschenrechtsrats nicht einfach ein Papiertiger ist, sondern durchaus gewisse Wirkungen erzielen kann. Indem jeder Staat zu den von den anderen Staaten vorgeschlagenen Empfehlungen Stellung beziehen muss, entstehen neue länderinterne Diskussionspunkte, Agenden und Erkenntnisse sowie neue menschenrechtspolitische Verbindlichkeiten. Allerdings wird es bei jedem einzelnen Staat entscheidend sein zu überprüfen, ob und wie die akzeptierten Empfehlungen umgesetzt werden. Es ist zu hoffen, dass der zweite UPR-Zyklus in 3-4 Jahren darüber Aufschluss geben wird.

Zur Einschätzung der abgelehnten und der akzeptierten Empfehlungen aus NGO-Sicht im einzelnen vergleiche die folgenden Links:

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