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Aufenthaltsbewilligung für Opfer von häuslicher Gewalt: Details zum UPR-Follow up

22.06.2011

Empfehlung

  • Garantieren, dass die Aufenthaltsbewilligung Opfern von häuslicher Gewalt nur im Rahmen eines Verfahrens entzogen werden kann, in welchem die Zumutbarkeit des Entzugs der Aufenthaltsbewilligung für die betroffenen Frauen und deren Kinder sorgfältig abgeklärt wurde.
    (= Empfehlung 57.8)

Von der NGO-Koalition geforderte Massnahmen

  • Transparenz schaffen: Genaue Bestandesaufnahme in allen Kantonen.
  • Nachdruck: Bei säumigen Kantonen intervenieren. 

Stand der Dinge

Trotz verbesserter Rechtslage ist die Rechtsanwendung durch die kantonalen Migrationsbehörden laut zwei Studien aus dem Jahre 2011 uneinheitlich, oft sehr restriktiv und teilweise willkürlich. Für den Sommer 2011 angekündigte Weisungen des Bundesamts für Migration an die Kantone versprechen eine Besserung der Lage.

Zwischenfazit im Juni 2011

Die Empfehlung kann als teilweise erfüllt gelten.