11.07.2011
Empfehlung
- Im Einbürgerungsverfahren die Möglichkeit einer Beschwerde vorsehen.
(= Empfehlung 57.9)
Stand der Dinge
Am 1. Januar 2009 ist eine Änderung des Bürgerrechtsgesetzes in Kraft getreten, welche u.a. eine Beschwerdemöglichkeit bei ablehnenden Einbürgerungsentscheiden an Gemeindeversammlungen garantiert.
Resultat
Die Empfehlung kann als erfüllt betrachtet werden.