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Menschenrechtsprüfung der Schweiz (UPR): Gemischte Bilanz 

14.03.2013

Am 14. März 2013 beendete die Schweiz ihre zweite «Universelle Periodische Überprüfung» anlässlich der 22. Session des UNO-Menschenrechtsrats in Genf. 

Die Schweiz hatte von der Staatengemeinschaft am 29. Okt. 2012  im Rahmen der zweiten «Universal Periodic Review» (UPR) insgesamt 140 Empfehlungen zur Verbesserung ihrer Menschenrechtslage und -politik erhalten. Am 14. März 2013 präsentierte eine Schweizer Delegation dem Menschenrechtsrat die definitive Stellungnahme des Bundesrats zu den erhaltenen Empfehlungen. Von den 140 Empfehlungen hat die Schweiz 99 akzeptiert und 41 abgelehnt.

    Gemischte Bilanz der NGO-Plattform Menschenrechte

    Die schweizerische «NGO-Plattform Menschenrechte», der 85 Organisationen angehören, hat am 14. März 2013 in einer Medienmitteilung über das zweite UPR-Verfahren der Schweiz Bilanz gezogen.

    Zum einen lobt die NGO-Plattform die Art und Weise, wie die Zivilgesellschaft und die Kantone vom Bund in das Verfahren einbezogen worden sind. Auch begrüsst sie von den akzeptierten Empfehlungen insbesondere die Zustimmung zur Schaffung einer unabhängigen Menschenrechtsinstitution in der Schweiz, wie auch den vorgesehenen Aktionsplan zur Rassismusbekämpfung.

    Auf der andern Seite bedauert die NGO-Plattform, dass der Bundesrat eine ganze Reihe von wichtigen Empfehlungen zurückgewiesen hat, darunter Dauerbrenner wie ein allgemeines Gesetz gegen Diskriminierung, die Schaffung von unabhängigen Beschwerdemechanismen für Fälle übertriebener Polizeigewalt oder die Einklagbarkeit der Sozialrechte. Auch neuere Anliegen wie die Prüfung der Menschenrechtsverträglichkeit beim Abschluss von Freihandelsabkommen wurden ohne überzeugende Gründe negativ beantwortet.

    Alain Bovard von Amnesty International vertrat am 14. März mit einem mündlichen Statement vor dem Menschenrechtsrat die Position der NGO-Plattform.

    Stellungnahme des Bundesrats nach Konsultation der Kantone

    Am 27. Februar 2013 hatte der Bundesrat seine Stellungnahmen zu den 86 noch offen gelassenen Empfehlungen der «Universellen Periodischen Überprüfung» UPR des UNO-Menschenrechtsrats verabschiedet und veröffentlicht. Die meisten Entscheide werden in der Stellungnahme kurz begründet

    Die Kantone wurden aktiv in den Entscheidungsprozess zu den 86 offen gelassenen Empfehlungen einbezogen. Die intensive Konsultation der Kantone ist eine wichtige Neuerung gegenüber den UPR-Zyklus von 2008.

    Medienecho