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Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte (Pakt II) - Version in Gebärdensprache

Vom 16. Dezember 1966. Er ist seit dem 23. März 1976 gültig.

Hier finden Sie den Text des Paktes.

Der Pakt über bürgerliche und politische Rechte schreibt die klassischen Menschenrechte und Grundfreiheiten vor. Er umfasst Rechte für die persönliche Freiheit und Schutz gegen den Staat. Ausserdem stehen in diesem Pakt politische Rechte und Rechte für Minderheiten. Sie können in folgende Kategorien unterteilt werden:

1. Rechte zum Schutz der persönlichen Integrität

In diese Kategorie fällt das Recht auf Leben. Niemand darf durch den Staat getötet werden. Niemand darf als Sklave behandelt werden. Niemand darf gefoltert oder unmenschlich behandelt werden. Niemand darf ohne Grund ins Gefängnis kommen. Im Gefängnis müssen alle menschlich behandelt werden. Im Gefängnis müssen Jugendliche von Erwachsenen getrennt werden. Jeder Mensch hat das Recht, eine Familie zu gründen. Jedes Kind hat das Recht, einen Namen zu bekommen und muss nach der Geburt registriert werden.

2. Freiheitsrechte

Man darf seinen Wohnsitz in seinem Land frei wählen. Jeder Mensch darf sein Land verlassen und wieder in das Land zurückkommen. Ausländer dürfen nicht ohne wichtigen Grund ausgewiesen werden. Jeder darf seine Religion frei wählen. Jeder Mensch darf frei seine Meinung sagen und darf sich frei Informationen holen. Man darf sich in einer Gruppe versammeln und einen Verein oder eine Gewerkschaft gründen.

3. Verfahrensrechte

Alle Menschen müssen vor Gericht gleich behandelt werden. Alle Anschuldigungen müssen vor einem Gericht geprüft werden können. Jeder Mensch, der in einem Strafverfahren ist, hat bestimmte Rechte. Niemand darf für etwas verurteilt werden, das nicht strafbar war, als er die Tat begangen hat.

4. Politische Rechte

Alle volljährigen Menschen dürfen sich wählen lassen. Alle volljährigen Menschen haben das Recht, in ihrem eigenen Land zu wählen.

5. Diskriminierungsverbot und Minderheitenrechte

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Jede Diskriminierung ist verboten. Ethnische, religiöse oder sprachliche Minderheiten haben das Recht, ihre eigene Sprache zu sprechen oder ihre Religion auszuüben. Alle Menschen, die in dem Land leben, haben alle Rechte aus diesem Pakt.

Was für Verpflichtungen haben die Staaten, die den Pakt ratifiziert haben?

Die Staaten, die den Vertrag ratifiziert haben, müssen alle Rechte aus diesem Vertrag garantieren. Wichtig ist, dass sie für alle Menschen gelten, die in diesem Staat wohnen. Niemand darf diskriminiert werden. Der Staat muss dafür sorgen, dass für diese Rechte Gesetze gemacht werden.

Wie wird kontrolliert, ob sich die Staaten daran halten?

Jeder Staat muss alle paar Jahre einen Bericht an den Menschenrechtsausschuss der UNO schreiben. Dort müssen sie sagen, was sie gemacht haben, damit alle Rechte eingehalten werden können. Normalerweise schreiben die Länder alle fünf Jahre einen Bericht. Dann schreibt der Ausschuss der UNO Empfehlungen für das Land, was sie machen können, um die Rechte besser zu sichern.

Seit 1981 schreibt der Ausschuss auch sogenannte Allgemeine Kommentare (General Comments) zum Pakt II. Dort werden Erklärungen zu den einzelnen Rechten gegeben. Sie finden einige General Comments hier .

Kann man sich beschweren, wenn die Rechte nicht eingehalten werden?

Für diesen Vertrag gibt es die Möglichkeit einer Individualbeschwerde vor der UNO. Aber nur für Länder, die das Fakultativprotokoll unterschrieben haben.