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Recht auf Wasser

10.02.2014

Im Folgenden finden sich einige Eckpunkte für das Verständnis des im internationalen Recht verankerten Menschenrechts auf Wasser. Die Angaben erheben keinen Anspruch auf Genauigkeit und Vollständigkeit.

Grundgehalt

Das Recht auf Wasser und auf Zugang zu Sanitätseinrichtungen anerkennt das Recht auf genügend sauberes Wasser als Trinkwasser und für Hygienezwecke, sowie das Recht auf Zugang zu Sanitätseinrichtungen, welche die Intimsphäre der Benutzer/innen gewährleistet und die Entsorgung und Wiederaufbereitung der menschlichen Exkremente ermöglicht.

Rechtsquellen

Pflichten des Staates

Achtungspflichten

Unterlassen von nicht gerechtfertigten Eingriffen in das Recht auf Wasser und auf Zugang zu Sanitätseinrichtungen durch staatliche Organe, wie zum Beispiel:

  • Den Zugang zu Wasser für Trink- und Haushaltszwecke zu verhindern
  • Überhöhte Preise für Wasser zu verlangen
  • Zerstörung von privaten Wasserinfrastrukturanlagen

Schutzpflichten

Staatliche Massnahmen gegen Verletzungen des Rechts auf Wasser und auf Zugang zu Sanitätseinrichtungen durch nicht-staatliche Dritte (Privatpersonen, Unternehmen etc.), wie zum Beispiel:

  • Regulierung der Verteilung der Wasservorräte an Landwirtschaft und Industrie mit dem Ziel, dass ein Zugang zu ausreichend Wasser für die Bevölkerung gewährleistet bleibt.
  • Regulierung der Industrieabwässer, damit Verschmutzungen des Trinkwassers durch Unternehmen (ungeklärte Industrieabwässer) verhindert werden

Gewährleistungspflichten

Institutionelle und materielle Voraussetzungen schaffen für die volle Realisierung des Rechts auf Wasser und auf Zugang zu Sanitätseinrichtungen, wie zum Beispiel:

  • Sicherstellung der Versorgung der gesamten Bevölkerung mit sauberem Wasser
  • Gewährleistung eines Systems zur Entsorgung und Wiederaufbereitung von menschlichen Exkrementen
  • Personen, die sich im staatlichen Gewahrsam befinden, müssen mit ausreichend sauberem Trinkwasser versorgt werden und es müssen ihnen sanitäre Einrichtungen zur Verfügung gestellt werden
  • Sicherstellung der Qualität des Wassers, d.h. das Wasser soll namentlich frei von chemischen Substanzen und Mikroorganismen sein

Legitime Einschränkungen

Das Recht auf Wasser und Zugang zu Sanitätseinrichtungen darf nur eingeschränkt werden, wenn die allgemeinen Bedingungen für Eingriffe in Grund- und Menschenrechte erfüllt sind:

Beispiele für legitime Einschränkungen

  • Rationierungsmassnahmen von Trinkwasser zur Gewährleistung der Verteilungsgerechtigkeit in Situationen allgemeiner Wasserknappheit

Kontroverse Themen

Internationale Rechtsprechung (Beispiele)

Online-Texte zur Vertiefung

Inhaltlich verwandte Menschenrechte

Quellen für diesen Artikel