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Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UNO-Pakt I)
Vom 16. Dezember 1966 (Inkrafttreten: 3. Januar 1976)
Vertragstext
deutsch / französisch / italienisch / englisch
Der Pakt I verankert grundlegende wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte.
Ratifizierungen
160 Vertragsstaaten (Stand: 3. August 2012; aktueller Stand)
Zum Inhalt
Der UNO-Pakt I umfasst die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte.
Verpflichtungen der Vertragsstaaten
Die Vertragsstaaten verpflichten sich zur Verwirklichung der verbrieften wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte unter Ausschöpfung all ihrer Möglichkeiten und mit allen geeigneten Mitteln. Die einzelnen Garantien des Sozialpaktes sind somit von den Vertragsstaaten nicht sofort in vollem Umfang zu erfüllen. Vielmehr unterliegen die Vertragsstaaten grundsätzlich einer progressiven Implementierungspflicht, d.h. sie müssen einzeln und durch internationale Hilfe und Zusammenarbeit geeignete Massnahmen zur schrittweisen Verwirklichung der durch den Pakt I gewährten Rechte ergreifen. Die aus allen Garantien fliessenden Minimalverpflichtungen sowie Umsetzungspflichten, die keinen Einsatz staatlicher Ressourcen bedürfen (Unterlassungspflichten), sind hingegen unmittelbar zu erfüllen.
Kontrollverfahren
Die Einhaltung der den Staaten durch den Pakt I auferlegten Verpflichtungen wird im Rahmen eines Berichtssystems kontrolliert: Den Vertragsstaaten obliegt die Verpflichtung, in regelmässigen Abständen dem Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte Berichte über die getroffenen Massnahmen, die erzielten Fortschritte sowie über Schwierigkeiten bei der innerstaatlichen Umsetzung der Garantien zu erstatten (Art. 16, 17). Der erste Bericht erfolgt zwei Jahre nach Inkrafttreten, weitere Berichte nach Bedarf. In der Praxis hat es sich eingebürgert, dass etwa alle fünf Jahre einen Bericht abzuliefern ist.
- UNO-Ausschuss
für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
Themenseite auf humanrights.ch
General Comments
1989 hat der Ausschuss begonnen, Allgemeine Kommentare (General Comments) zu erlassen.
- Ausgewählte General Comments zum Pakt I
Dokumentation auf humanrights.ch
Individualbeschwerdeverfahren
Am 5. Mai 2013 ist das Fakultativprotokoll verabschiedet worden, das zur Durchsetzung der im Pakt I festgelegten Rechte ein Individualbeschwerdeverfahren vorsieht. Es liegt seit dem 24. September 2009 zur Unterzeichnung auf und war am 10. Dezember 2008 verabschiedet worden. Zur Zeit haben 10 Staaten das Protokoll ratifiziert; 42 Staaten haben es unterzeichnet (Stand: 6. Mai 2013, aktueller Stand). Als erstes europäisches Land hat Spanien am 23. September 2011 das Fakultativprotokoll anerkannt. Für das Inkrafttreten waren 10 Ratifizierungen nötig.
- Text des Fakultativprotokolls auf Englisch
- Petition fordert: Staaten sollen Zusatzprotokoll zu Pakt I unterzeichnen
Artikel auf Humanrights.ch vom 6. August 2009
Update: 08.02.2013





