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Exemplarische Sozialrechte: Recht auf Bildung

Quelle: Kälin/Künzli, Universeller Menschenrechtsschutz, S. 396ff.

Inhalt des Rechts auf Bildung

Die Art. 13 und 14 des UNO-Pakts I sowie der Art. 28 der Kinderrechtskonvention garantieren ein Recht auf Bildung für alle.

Das Recht auf Bildung umfasst im Kern den Zugang zu einer unentgeldlichen Grundschulbildung für alle. Dies bedingt die Verfügbarkeit einer entsprechenden Infrastruktur, die Zugänglichkeit sowie kulturelle Akzeptanz des Grundschulangebots. In Bezug auf höhere Schulen gelten dieselben Kriterien als progressiv zu erfüllende Ziele. Von einem einmal erreichten Standard dürfte sich ein Staat normalerweise nicht mehr entfernen. Dies wird von den Vertragsstaaten zu wenig beachtet (vgl. das Beispiel Studiengebühren in der Schweiz ).

Zum Recht auf Bildung gehört ausserdem das Recht der Erziehungsberechtigten, ihre Kinder in eine Schule ihrer Wahl zu schicken, sofern diese die staatlichen Minimalstandards erfüllt.

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Update: 30.10.2012

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