Vierzehntes Zusatzprotokoll zur EMRK
Das vierzehnte Zusatzprotokoll zur EMRK vom 13. Mai 2004 (Text: deutsch / englisch / französisch) enthält Änderungen des Individualbeschwerdeverfahrens und versucht damit, dem Gerichtshof gezielt die nötigen Mittel und Werkzeuge zur effizienten und raschen Zurückweisung unzulässiger Beschwerden in die Hand zu geben (EGMR-Reform). Dieses Protokoll ist am 13. Mai 2004 verabschiedet worden.
Das 14. Zusatzprotokoll ist am 1. Juni 2010 in Kraft getreten, nachdem es von sämtlichen 47 Konventionsstaaten ratifiziert worden ist. 46 Staaten hatten das Zusatzprotokoll bereits seit Jahren ratifiziert. Einzig Russland hatte die Ratifizierung blockiert. Am 15. Januar 2010 gab die Duma in Moskau mit 392 von 450 Stimmen schliesslich grünes Licht für die Ratifizierung.
- EMRK: Zusatzprotokoll Nr. 14 in Kraft
Artikel auf humanrights.ch vom 8. Juni 2010 - Ausführliche Erläuterungen zur Vorgeschichte und zum Inhalt der EGMR-Reform
Dokumentation auf humanrights.ch
Behelfs-Zusatzprotokoll 14bis in Kraft getreten
Das Zusatzprotokoll 14bis zur EMRK ist am 1. Oktober 2009 in Kraft getreten. Das Protokoll hat zum Ziel, dass der Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte seine Kapazität bei der Bearbeitung von Beschwerden erhöhen kann. Es ist notwendig geworden, weil Russland die Ratifizierung von Protokoll 14 verweigerte und dieses nur in Kraft treten kann, wenn alle Mitgliedstaaten des Europarates einer Ratizifierung zustimmen. Das Protokoll 14bis wird nun solange als vorläufige Massnahme angewandt, bis Russland ratifiziert.
- Zusatzprotokoll 14bis zur EMRK tritt in Kraft
Artikel auf humanrights.ch vom November 2009