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Siebentes Zusatzprotokoll zur EMRK

Das siebente Zusatzprotokoll zur EMRK vom 22. November 1984 (Text: deutsch / englisch / französisch) gewährleistet verschiedene verfahrensrechtliche Garantien (Verfahrensgarantien bei der Ausweisung von Ausländerinnen und Ausländern, Recht auf Berufung, Recht auf Entschädigung nach Fehlurteil, Verbot der Doppelverfolgung) sowie die Gleichberechtigung von Ehegatten in Bezug auf die Eheschliessung, während der Ehe, bei der Auflösung der Ehe sowie in ihren Beziehungen zu ihren Kindern. Dieses Zusatzprotokoll ist 1988 in Kraft getreten und bisher von 42 Staaten (Stand: 23. September 2009; der aktuelle Stand findet sich über die vollständige Liste der Verträge des Europarates unter Nr. 117) ratifiziert worden.

Update: 23.09.2009