Internationaler Strafgerichtshof (ICC)
Mit dem am 1. Juli 2002 in Kraft getretenen und auch von der Schweiz ratifizierten Römer Statut wurde erstmalig ein permanenter internationaler Strafgerichtshof geschaffen. Dieses Gericht mit Sitz in Den Haag/NL hat seine Arbeit im Jahre 2003 aufgenommen. Es ist für die Beurteilung besonders schwerer Straftaten, d.h. Genozid, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen zuständig. Der ICC wird dazu beitragen, dass das humanitäre Völkerrecht in Zukunft wirksamer durchgesetzt werden kann. Allerdings gilt es zu berücksichtigen, dass gewichtige Staaten wie die USA, Russland und China das Statut nicht ratifiziert haben und damit die Kompetenz des Gerichts nicht anerkennen. Die USA betreiben auf nationaler und internationaler Ebene eine aktive Obstruktionspolitik gegen den ICC. Dies obwohl der ICC nur dann tätig wird, wenn die nationalen Strafverfolgungsbehörden nicht willens oder nicht in der Lage sind, entsprechende Verbrechen ernsthaft zu verfolgen.
Gegenwärtig (Stand: 8.4.2010 / aktueller Stand) anerkennen 111 Staaten die Kompetenz des ICC.
Anfangs Februar 2003 wurden die Richter und Richterinnen des ICC gewählt. Der Schweizer Kanditatin war dabei kein Erfolg beschieden (vgl. die aktuelle Liste aller Richter und Richterinnen).
- Offizielle Website des Internationalen Strafgerichtshofs
- The legal Tools
- UNO-Website des Rom-Statuts (wird nicht mehr aktualisiert)
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Dossier Internationaler Strafgerichtshof
Übersicht und Dokumentation des Bundesamts für Justiz - Coalition for the International Criminal Court
Weitere Informationen auf humanrights.ch
- Wirksame Strafverfolgung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit (NR1/2009)
Artikel vom 17. April 2009