Ausschuss gegen Frauendiskriminierung: Übersicht
Die Überwachung des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau von 1979 wird vom Ausschuss gegen Frauendiskriminierung (Committee on the Elimination of Discrimination against Women - CEDAW) wahrgenommen. Er besteht aus 23 unabhängigen Vertreter/innen. Zur Zeit nehmen 22 Frauen und ein Mann Einsitz im Ausschuss. Der Ausschuss gegen Frauendiskriminierung traf sich von Januar 1982 bis August 2007 zweimal jährlich in New York.
- Committee on the Elimination of Discrimination against Women CEDAW
Dokumentation des Hochkommissariats für Menschenrechte (in Englisch) - Aktuelle Zusammensetzung des Frauenrechtsausschusses
- Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau
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Kontrollverfahren
Verglichen mit den anderen allgemeinen Menschenrechtsverträgen verfügt der Ausschuss gegen Frauendiskriminierung über einen deutlich schwächeren Kontrollmechanismus. Da das Übereinkommen mit 186 Vertragsstaaten neben dem Übereinkommen über die Rechte des Kindes am meisten Vertragsstaaten auf sich vereinigt, ist der Ausschuss mit der Prüfung der Staatenberichte völlig in Verzug geraten.
General Comments
Der Ausschuss gegen Frauendiskriminierung hat bis heute 26 Allgemeine Kommentare - der Ausschuss nennt sie «General Recommendations» - zur Konkretisierung der einzelnen Vertragsrechte erarbeitet. Die neusten allgemeine Empfehlungen von 2004 bzw. 2008 behandeln zum einen die Verpflichtung der Staaten, Sondermassnahmen zur beschleunigten Herbeiführung der De-facto-Gleichberechtigung zu ergreifen (Art. 4 Abs. 1 CEDAW), zum anderen die Rechte der Migrantinnen.
- General Recommendations
Liste aller Allgemeinen Kommentare auf der Website des Frauenrechtsausschusses (in Englisch) - General Comments des Ausschusses gegen Frauendiskriminierung
Dokumentation zu einigen ausgewählten General Comments auf humanrigts.ch
Fakultativprotokoll
Eine Ausweitung seiner Kompetenzen hat der Ausschuss 1999 mit dem Fakultativprotokoll zur Frauenkonvention erfahren, welches den Ausschuss zur Entgegennahme und Prüfung von Mitteilungen von Einzelpersonen oder Personengruppen ermächtigt, die Opfer einer Diskriminierung im Sinne des Übereinkommens geworden sind. Das Protokoll ist am 22. Dezember 2000 in Kraft getreten.
- Fakultativprotokoll zur Frauenrechtskonvention
Informationen und Link zum Vertragstext auf Themenseite von humanrights.ch