UNO-Ausschuss gegen Rassendiskriminierung: Übersicht
Die Überwachung des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung wird vom Ausschuss gegen Rassendiskriminierung (Committee on the Elimination of Racial Discrimination - CERD ) wahrgenommen. Der Ausschuss, welcher 1969 seine Arbeit aufnahm, setzt sich aus 18 unabhängigen Expert/innen zusammen. Er ist damit das älteste Überwachungsorgan der UNO. Seine Aufgabe besteht in der Prüfung der Staatenberichte, welche gemäss Artikel 9 alle zwei Jahre vorzulegen sind (der Erstbericht wird ein Jahr nach der Ratifikation fällig).
Zusammenfassungen zu den Sessionen des CERD seit dem Jahr 2000 finden sich auf www.droitshumains.org (französisch).
- Committee on the Elimination of Racial Discrimination CERD
Dokumentation des Hochkommissariats für Menschenrechte (in Englisch) - Aktuelle Zusammensetzung des Ausschusses gegen Rassismus
- Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung
Themenseite auf humanrights.ch
General Comments
Der Ausschuss gegen Rassendiskriminierung hat bis heute zudem 31 Allgemeine Bemerkungen (General Recommendations) zur Konkretisierung der einzelnen Rechte, insbesondere auch für besonders von Rassendiskriminierung betroffenen Gruppen (z.B. Ausländische Personen, Allgemeine Bemerkung Nr. 11/1993; Flüchtlinge und Vertriebene, Nr. 22/1996; Indigene, Nr. 23/1997; Frauen, Nr. 25/2000 und Romas Nr. 27/2000, ), erarbeitet. Die neusten Allgemeinen Bemerkungen Nr. 30 von 2004 betreffen Diskriminierung und Rassismus von Nicht-Staatsangehörigen (Nr. 30/2004) und Nr. 31 umschreibt die Verpflichtungen zur Rassismusprävention in der Verwaltung (Nr. 31/2005).
- General Comments
Liste aller General Comments auf der Website des Ausschusses gegen Rassendiskriminierung (in Englisch) - General Comments des UNO-Ausschusses gegen Rassendiskriminierung
Dokumentation zu einigen ausgewählten General Comments auf humanrights.ch
Individualbeschwerdeverfahren
Artikel 14 der Konvention sieht im Weiteren ein Individualbeschwerdeverfahren vor, welches dem Ausschuss die Kompetenz gibt, Mitteilungen von Personen oder Personengruppen, welche Opfer einer Verletzung eines im Übereinkommen vorgesehenen Rechts wurden, entgegenzunehmen und zu prüfen. Dieses Beschwerderecht wurde von den Staaten nur zögerlich anerkannt (lediglich 53 der 173 Vertragsstaaten anerkennen die Beschwerdemöglichkeit) und der Ausschuss hat bis heute lediglich 35 Mitteilungen erhalten und 32 behandelt. Im Infobulletin humanrights.ch vom März 2002 ist auf Seite 3 das Verfahren näher beschrieben.
- Statistischer Überblick über die eingegangenen Mitteilungen
Statistik auf der Website des Hochkommissariats für Menschenrechte (in Englisch) - Entscheide des Ausschusses im Einzelnen
Dokumentation auf der Website des Hochkommissariats für Menschenrechte (in Englisch) - Aus der Praxis des UNO-Ausschusses gegen Rassendiskriminierung
Themenseite auf humanrights.ch mit einer Auswahl von Fällen, bei denen der CERD eine Verletzung der Konvention feststellte - Infobulletin humanrights.ch
März 2002, Seite 3 (pdf, 8 S.)