ILO-Konventionen
Die Prinzipien Vereinigungsfreiheit, Verbot der Zwangsarbeit, Abschaffung der Kinderarbeit und des Verbotes der Diskriminierung sind in den Kernarbeitskonventionen festgehalten, welche aus acht fundamentalen ILO-Übereinkommen bestehen. Alle 183 ILO-Mitgliedstaaten sind gemäss der ILO-Erklärung völkerrechtlich an die acht Übereinkommen gebunden, selbst wenn sie sie nicht ratifiziert haben.
- Die acht fundamentalen Uebereinkommen der IAO
Kernarbeitskonventionen (pdf, 2 S.) - Erklärung der IAO über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit (pdf, 8 S.)
- Sämtliche ILO-Übereinkommen in deutscher Sprache
mit weiteren Informationen u.a. über den Stand der Ratifizierungen - Liste der 56 von der Schweiz ratifizierten ILO-Übereinkommen (pdf, 3 S.)
Die acht Kernarbeitskonventionen
- Vereinigungsfreiheit und Schutz des Vereinigungsrechtes, 1948 - Übereinkommen 87
(Ratifizierung durch die Schweiz: 25.03.1975) - Vereinigungsrecht und Recht zu Kollektivverhandlungen, 1949 - Übereinkommen 98
(Ratifizierung durch die Schweiz: 17.08.1999) - Zwangsarbeit, 1930 -
Übereinkommen 29
(Ratifizierung durch die Schweiz: 23.05.1940) - Abschaffung der Zwangsarbeit, 1957 -
Übereinkommen 105
(Ratifizierung durch die Schweiz: 18.07.1958) - Gleichheit des Entgelts, 1951 -
Übereinkommen 100
(Ratifizierung durch die Schweiz: 25.10.1972) - Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf, 1958 –
Übereinkommen 111
(Ratifizierung durch die Schweiz: 13.07.1961) - Mindestalter in der Beschäftigung, 1973 -
Übereinkommen 138
(Ratifizierung durch die Schweiz: 17.08.1999) - Verbot und unverzügliche Massnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit, 1999 -
Übereinkommen 182
(Ratifizierung durch die Schweiz: 28.06.2000)
Update: 11.09.2009