Unverhältnismässiger Polizeieinsatz in Luzern

Die Polizei hat am 1. Dezember 2007 am Rande der Auslosung zur Fussball-EM in einem Grosseinsatz in Luzern 245 Personen ohne Vorwarnung vorübergehend festgenommen. Die meist jugendlichen Verhafteten hatten an einer unbewilligten Demonstration für einen alternativen Kulturraum teilgenommen, der einige Wochen zuvor geschlossen worden war. Unter den Verhafteten waren aber offenbar auch zahlreiche Personen, die nichts mit der Demonstration zu tun hatten.

Unwürdige Haftbedingungen 

Nach der Verhaftung brachte die Polizei den Grossteil der Verhafteten in die ausgediente Zivilanlage Sonnenberg. Die Festgenommenen berichten nun, dass die Zellen masslos überfüllt gewesen seien, über fehlende Lüftung und davon, dass keine Toiletten zur Verfügung gestanden seien. Offenbar mussten sie in die Zellen urinieren. Ausserdem mussten sich die Jugendlichen auf Geheiss der Polizei auszuziehen, ohne dass die Kleidungsstücke zuvor oder danach durchsucht worden wären. Des weiteren sind von den nackten Verhafteten Aufnahmen gemacht worden. 

Nervöse Polizei 

Die Polizei hält den Einsatz auch nachträglich für gerechtfertigt. Es habe keine Garantie gegeben, dass die Kundgebung friedlich verlaufen würde, so Ernst Röthlisberger, Kommandant a.i. der Stadtpolizei Luzern. «Luzern stand im Schaufenster, die ganze Welt blickte auf uns. Wir wollten kein Risiko eingehen», sagte die Polizeidirektorin der Stadt Luzern. Die Hauptverantwortung in der Zivilschutzanlage Sonnenberg trug allerdings nicht die Stadtpolizei Luzern, sondern Beat Hensler, Präsident der Konferenz der kantonalen Polizeikommandanten, Chef Kantonspolizei Luzern und Sicherheitschef der EURO 08. Dieser wollte zum Einsatz nichts sagen.

Den Einwänden der Polizei gilt es entgegen zu halten, dass bei solchen Einsätzen immer die Verhältnismässigkeit einzuhalten ist. Die Gefahr, die von den Demonstrierenden ausging, dürfte den Grosseinsatz mit Hunderten von Polizisten kaum rechtfertigen. Nicht akzeptabel sind zudem, die lange Festhaltezeit in einer ungeeignet eingerichteten Anlage und die Tatsache, dass sich die Verhafteten ausziehen mussten. Dieses Verhalten der Ordnungskräfte war schikanös und unnötig.

Update: 20.12.2007