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Fürsorgerische Zwangsmassnahmen: Der lange Weg zur Wiedergutmachung

31.03.2017

Im Jahr 2014 haben die Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen eine Volksinitiative zur Wiedergutmachung des begangenen Unrechts eingereicht. Anfang Dezember 2015 hat der Bundesrat einen  Gegenvorschlag zur Initiative zuhanden des Parlaments verabschiedet. Am 30. September 2016 hat das Schweizer Parlament den Gegenvorschlag angenommen.

Der Gegenvorschlag erfüllt die Hauptforderungen  der Initianten/-innen. Er sieht neben einer wissenschaftlichen Aufarbeitung einen Solidaritätsbeitrag von insgesamt 300 Millionen Franken vor.

Die Initiantinnen und Initianten zogen nach dem Ja von National- und Ständerat zum Gegenvorschlag das Volksbegehren zurück. Sie forderten zwar einen höheren Fonds, sehen in dem Gegenvorschlag aber auch Vorteile. Weil der indirekte Gegenvorschlag keine Verfassungsänderung verlangt, wird seine Umsetzung deutlich schneller gehen, als der Weg über die Volksinitiative. Auf diese Weise sollen auch die hochbetagten Opfer noch in den Genuss einer Wiedergutmachung kommen.

Am 22. Februar 2017 hat der Bundesrat zudem ein neues Nationales Forschungsprogramm zum Thema «Fürsorge und Zwang» lanciert. 

  • Parlament verabschiedet Gegenvorschlag
    Webseite der Wiedergutmachungsinitiative, 03.Oktober 2016 (online nicht mehr verfügbar)
  • Wiedergutmachung für Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen
    Medienmitteilung, Vernehmlassungsergebnisse und Botschaft des Bundesrats, 04.12.2015
  • Botschaft zur Wiedergutmachungsinitiative und zum Gegenvorschlag (online nicht mehr verfügbar)
    Medienmitteilung des Initiativkomitees, 04.12.2015

Der Gegenvorschlag: Anerkennung und finanzielle Unterstützung

Die Wiedergutmachungsinitiative wurde von den Initianten/-innen am 19. Dezember 2014 mit über 110‘000 Unterschriften bei der Bundeskanzlei eingereicht. Konkret forderten die Initianten/-innen die historische Aufarbeitung des Themas und einen Fonds von 500 Millionen für schwer betroffene Opfer.

Der Bund anerkenne mit dem Gegenvorschlag das Unrecht, das den Opfern von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen in der Schweiz vor 1981 zugefügt worden sei, schrieb der Bundesrat in einer Medienmitteilung vom 24. Juni 2015. Auch regle der Gegenvorschlag die Voraussetzungen für die Ausrichtung von finanziellen Leistungen im Gesamtumfang von 300 Millionen Franken zugunsten der schätzungsweise 12'000 bis 15'000 Opfer. Der Bund  ging von einer tieferen Zahl an Beitragsgesuchen aus als die Initianten/-innen und schlug deshalb auch einen niedrigeren Beitrag von 300 anstatt 500 Millionen vor.

Der Bundesrat hielt in seiner Mitteilung zudem fest, dass der gewählte Weg über einen indirekten Gegenvorschlag  eine schnellere Aufarbeitung der Geschehnisse ermögliche als der Weg über eine Verfassungsrevision mit anschliessender Ausarbeitung eines Gesetzesentwurfes. Auf diese Weise sollten möglichst viele Opfer, von denen sehr viele in fortgeschrittenem Alter und gesundheitlich angeschlagenem Zustand seien, noch in den Genuss einer Anerkennung ihres erlittenen Leides und einer Wiedergutmachung kommen.

Diesen Vorteil anerkannten auch die Initianten/-innen und zogen nach dem Ja des Parlaments die Initiative zurück, unter der Bedingung, dass kein Referendum zustande kommt. Am 26. Januar 2017 lief die Referendumsfrist unbenutzt ab. Das Gesetz trat somit am 1. April 2017 in  Kraft.

Seit dem 1. Dezember 2016 können die Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen bereits Anträge für einen Solidaritätsbeitrag einreichen.

Zwangsmassnahmen, die Menschenrechte verletzten

Unter dem Begriff «fürsorgerische Zwangsmassnahmen» fasst das zuständige Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) unterschiedliche Kategorien von Behördenentscheiden zusammen, wie sie bis ca. 1981 nach einer gängigen Praxis erfolgten. Dabei handelt es sich um Massnahmen, die zu drastischen Eingriffen in das Leben der Betroffenen führten, ohne dass die Behörden diesen Menschen die minimalen Verfahrensrechte gewährt hätten. Es geht dabei unter anderem um Kinder, die aus sozialen Gründen fremdplatziert wurden (u.a. Verdingkinder), um Männer und Frauen, die in Strafanstalten «versorgt», zwangssterilisiert oder gezwungen wurden, ihre Kinder zur Adoption freizugeben (siehe zur Vorgeschichte und Problematik den Artikel Ein Vergehen gegen die Menschenrechte: Fürsorgerische Zwangsmassnahmen nach altem Recht).

«Versorgte» per Gesetz rehabilitiert

Am 1. August 2014 trat ein Gesetz in Kraft, das Personen, die administrativ versorgt wurden, rehabilitiert. Das Gesetz ging auf eine Parlamentarische Initiative von Paul Rechsteiner aus dem Jahre 2011 zurück und wurde am 1. April 2017 durch das neue Gesetz abgelöst.

Anfang November 2014 hat der Bundesrat sodann entschieden, dass er das begangene Unrecht an Zwangsversorgten aufarbeiten lassen will. Er hat eine Kommission beauftragt, die administrativen Versorgungen und ihre Folgen für die Betroffenen wissenschaftlich zu untersuchen. Die Kommission wird geleitet vom früheren Zürcher Justizdirektoren und Juristen Markus Notter (SP). Weitere Mitglieder sind die Historiker Thomas Huonker, Martin Lengwiler, Anne-Françoise Praz und Loretta Seglias sowie der Psychiater Jacques Gasser, der Zürcher Staatsarchivar Beat Gnädinger, der Jurist Lukas Gschwend und Gisela Hauss von der Hochschule für soziale Arbeit in Olten SO. Die Kommission hat ihre Arbeit 2015 aufgenommen und wird sie Ende 2018 abschliessen.

Des Weiteren hat der Bundesrat am 22. Februar 2017 ein neues Nationales Forschungsprogramm (NFP) zum Thema «Fürsorge und Zwang – Geschichte, Gegenwart, Zukunft» lanciert. Gemäss der Medienmitteilung des Bundesrates soll das Programm «…aus historischer Sicht sowie aufgrund aktueller Entwicklungen gesellschaftliche Wirkungen und Folgen von Fürsorge und Zwang – auch bei Betroffenen von nicht-administrativen Massnahmen – untersuchen und neue Erkenntnisse generieren.»

Koordinationsstelle

Im April 2013 hat das EJPD darüber hinaus mit Luzius Mader einen Delegierten für die Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen ernannt. Dessen Website informiert über aktuelle Schritte in der Aufarbeitung und Wiedergutmachung. Auch sind auf kantonaler Ebene Anlaufstellen für Betroffene eingerichtet worden.

Runder Tisch

2013 hatte das EJPD einen Runden Tisch für die Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen lanciert. Der Runde Tisch koordiniert die Aufarbeitung aller historischen, juristischen, finanziellen, gesellschaftspolitischen und organisatorischen Fragen im Zusammenhang mit fürsorgerischen Zwangsmassnahmen. Er steht unter der Leitung von Bundesrätin Simonetta Sommaruga, bzw. ihres Delegierten Luzius Mader. Beteiligt sind Betroffene, Kantone, Gemeinden, Städte, Institutionen, Kommissionen sowie die Wissenschaft.

Fonds für Soforthilfe

Auf Initiative des Runden Tischs ist im Februar 2014 ein Fonds für Soforthilfe an Opfer eingerichtet worden, die sich in einer Notlage befinden. Vom Sommer 2014 bis Juli 2015 nahm der von der Glückskette verwaltete Fonds die Gesuche von notleidenden Betroffenen entgegen. Gemäss einer Mitteilung des  Eidgenössischen Justiz-und Polizeidepartements vom 05. Juli 2016  haben 1117 Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen innerhalb zweier Jahre insgesamt 8.7 Millionen Franken Soforthilfe erhalten.  Die Leistungen der Soforthilfe dienten als Überbrückungshilfe, bis eine gesetzliche Grundlage für die Aufarbeitung geschaffen wurde.  Ein entsprechendes Gesetz trat am 1. April 2017 in Kraft.  

Weitere Vorschläge

Der Runde Tisch für die Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen hat im Juli 2014 einen Bericht mit zahlreichen Massnahmenvorschlägen zuhanden der politischen Behörden verabschiedet. Er schlägt namentlich finanzielle Leistungen zugunsten der Opfer vor, aber auch deren Beratung und Betreuung, eine umfassende Aktensicherung und Akteneinsicht sowie die wissenschaftliche Aufarbeitung dieses dunklen Kapitels der Schweizer Sozialgeschichte.

Abschluss des Runden Tisches

Am 8. Feb. 2018 hat der Runde Tisch seine letzte Sitzung abgehalten.

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