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Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau - Umsetzung in der Schweiz

SR 0.108 (AS / RO 1999 1577)
Beitritt der Schweiz: 27. März 1997
In Kraft für die Schweiz seit: 26. April 1997
Botschaft vom 23. August 1995: BBl / FF 1995 IV 901/869/809

Zum Abkommen 

Dokumentation zu Inhalt, Vertragsstaaten, Kontrollorgan und Fakultativabkommen auf humanrights.ch:

Vorbehalte

Die Schweiz hatte bei der Ratifizierung der Frauenrechtskonvention drei Vorbehalte geltend gemacht. 

Berichterstattung durch die Schweiz

Bislang hat der Ausschuss zur Beseitigung der Diskriminierung der Frau die ersten beiden Berichte der Schweiz in einem ersten Berichtszyklus zusammen überprüft. Der dritte Bericht der Schweiz ist seit April 2008 beim Ausschuss für den zweiten Berichtszyklus hängig.

Kontaktpersonen für die Berichterstattung

Update: 06.07.2010