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Soziale Menschenrechte - Einführung in die Thematik

Seit der «Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte» von 1948 gibt es den Streit darüber, ob und inwiefern sich die klassischen Freiheitsrechte in ihrer rechtlichen Bedeutung von den Sozialrechten unterscheiden. Heute ist die Lehrmeinung aus den Zeiten des Kalten Kriegs überwunden, wonach die sozialen Rechte keine eigentlichen individuellen Menschenrechte seien. Wenigstens in der Theorie ist man sich weitgehend einig, dass alle Menschenrechte gewisse unmittelbare, im Prinzip individuell einklagbare Verpflichtungen der Staaten setzen, wie sie auch andere, rechtlich weniger klar fassbare Aspekte aufweisen. Freiheitsrechte und Sozialrechte unterscheiden sich in dieser Hinsicht bloss graduell, nicht grundsätzlich. Mehr dazu in der Rubrik «Rechtliche Bedeutung der sozialen Menschenrechte».

Internationale Standards

Die Anerkennung der Sozialrechte als soziale Menschenrechte ist auf der Ebene internationaler Konventionen in folgenden Referenzdokumenten verankert:

UNO

Europarat

Organisation amerikanischer Staaten

Schweiz 

In der Schweiz gehören der UNO-Pakt I und die Kinderrechtskonvention zum geltenden Recht, nicht aber die (revidierte) Europäische Sozialcharta, deren Ratifizierung das Parlament bis heute verweigert.

Einführende Online-Texte

Update: 08.10.2009