Ablehnung der Justiziabilität der Sozialrechte durch das Bundesgericht
Seit die Schweiz den Pakt I im Jahre 1992 ratifiziert hat, vertritt das Bundesgericht die Auffassung, die Garantien dieses Vertrages würden in der Schweiz nur einen Auftrag an die Gesetzgeber und keine subjektiven, einklagbaren Rechte begründen. Mit der pauschalen Ablehnung der Justiziabilität der WSK-Rechte hält sich das Bundesgericht dogmatisch an die Botschaft des Bundesrats zur Ratifizierung von Pakt I aus dem Jahre 1991, worin behauptet wurde, die WSK-Rechte von Pakt I hätten generell bloss programmatischen Charakter und würden sich nicht an Individuen, sondern nur an den Gesetzgeber richten. Deshalb seien sie von Einzelpersonen vor Gericht nicht einklagbar (vgl. BBI 1991 I 1202). Es ist nicht zu verkennen, dass sich diese Einschätzung dem Bestreben des Bundesrats verdankt hatte, den zu erwartenden politischen Widerständen gegen die Ratifizierung von Pakt I von vornherein den Wind aus den Segeln zu nehmen (was auch gelungen ist).
Das Bundesgericht hält sich bis heute an diese veraltete politisch motivierte Doktrin. Immerhin hat sich das Bundesgericht in einem neueren Entscheid zur Frage der Erhöhung der Studiengebühren an der Universität Basel dazu bereit erklärt, den Gehalt der Paktrechte im Rahmen einer Auslegung des Gesamtzusammenhangs mit zu berücksichtigen.
Eine Praxisänderung hin zu einer differenzierten Wahrnehmung der justiziablen Teilgehalte der WSK-Rechte scheint aber noch in weiter Ferne. Dies ist um so weniger nachvollziehbar, als die geltende Doktrin des Bundesgerichts inzwischen nicht nur von der schweizerischen Rechtsdogmatik als undifferenziert kritisiert wird, sondern bereits im Jahre 1998 vom Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte in seinen Concluding Observations zum ersten Staatenbericht der Schweiz als unzutreffend gerügt wurde. Doch das Bundesgericht stützt sich auf die Haltung des Bundesrats und letzterer versteckt sich wiederum - wie die Antwort auf die einfache Anfrage von NR Gross am 27. Nov. 2000 zeigt - hinter der Rechtsprechung des Bundesgerichts.
- Concluding Observations des WSK-Ausschusses vom 7. Dezember 1998
version française / english version (vgl. Absätze Nr. 10 und 25) - UNO-Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
Einfache Anfrage von NR Andreas Gross und Antwort des Bundesrats vom 27.11.2000 - Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte - Umsetzung in der Schweiz
Themenseite auf humanrights.ch