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Gender und WTO-Recht

«Die ungleichen Machtverhältnisse zwischen Männern und Frauen und ihre ungleiche Beteiligung an Entscheidungen gehören zu den strukturellen Ursachen sozialer und politischer Instabilität, die zu Armut führen. Der Abbau des Ungleichgewichts zwischen den Geschlechtern kann deshalb entscheidend zu sozialer Gerechtigkeit und nachhaltiger Entwicklung beitragen.» (DEZA)

70% der ärmsten Bevölkerungsschichten weltweit sind Frauen. Deshalb stellt sich auch bei der Neugestaltung von Welthandelsregeln die Frage, warum bisherige Gesellschaftsstrukturen zu geschlechtsspezifischen Auswirkungen des Welthandelsrechts führen.

Drei Beispiele

  1. Frauen sind stark im Bildungs- und Gesundheitssektor beschäftigt. Sollte in diesen Bereichen aufgrund neuer Verhandlungsergebnisse ein Abbau von staatlichen Leistungen oder eine Privatisierung erfolgen, werden einmal mehr v.a. Frauen betroffen sein.
  2. Vor allem im afrikanischen und asiatischen Raum sind die Mehrheit der Produzentinnen von Lebensmitteln Frauen («Feminisierung der Landwirtschaft»). In diesen Gebieten ist es schon heute so, dass Frauen mehrheitlich kleinbäuerliche Subsistenzlandwirtschaft betreiben. Durch den verstärkten Patent- und Saatschutz im Rahmen des TRIPS-Abkommens werden Frauen ganz besonders schwer getroffen, da sie eine zentrale Rolle für die Ernährung der Familie haben.
  3. Der fehlende Zugang zu Medikamenten gegen HIV/AIDS in Entwicklungsländern trifft Frauen insofern stärker, als direkt die HIV-Übertragung von Mutter zu Kind betroffen ist.

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Update: 17.04.2008