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Der Service Public im Sog des WTO-Rechts

GATS (General Agreement on Trade in Services) steht für die Liberalisierung des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs. Art. I GATS umfasst alle Dienstleistungen, mit Ausnahme solcher Dienstleistungen, die im Rahmen staatlicher Zuständigkeit (Dienstleistungen weder zu kommerziellen Zwecken noch im Wettbewerb mit einem oder mehreren Dienstleistungserbringern) erbracht werden. Es stellt sich also die Frage, welche öffentlichen Dienstleistungen teilweise oder ganz privatisiert wurden und in welchen Sektoren sich jedes einzelne Land Ausnahmen vorbehalten hat – v.a. betreffend Themen wie Wasserversorgung, Schulen und Gesundheitswesen und der Kultur. Lediglich der Kern hoheitlicher Aufgaben (Polizei, Justiz, Verteidigung) kann mit Sicherheit vom Anwendungsbereich des GATS ausgeschlossen werden.

Spannungsfelder in Stichworten

  • Sollen öffentliche Dienstleistungen von der Liberalisierung ausgenommen werden oder wie weit dürfen der Service Public und öffentliche Güter wie Wasser kommerzialisiert werden?
  • Die Transparenz geplanter Änderungen nationaler Gesetze und Vorschriften durch das WTO-Recht bzw. die Verhandlungen sind zentral. In einem demokratischen System müssen die Bürger/innen auf solche Änderungen Einfluss nehmen können.
  • Im Bereich der öffentlichen Dienstleistungen wäre ein Moratorium der GATS-Verhandlungen denkbar, bis in den einzelnen Ländern die Auswirkungen absehbar sind.
  • Es ist offen, welche Folgen eine vermehrte Privatisierung im Gesundheitsbereich auf die Gesundheitsversorgung hat.
  • Im Zusammenhang mit dem Bildungswesen stellt sich die Frage, welche Auswirkungen die in der Uruguay-Runde eingegangenen GATS-Verpflichtungen haben. Für das schweizerische Bildungswesen sind diese Folgen (für die Schweiz) unsicher. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die eingegangenen Verpflichtungen keine Auswirkungen auf die öffentlichen Schulen haben, diese würden nicht tangiert (Antwort des Bundesrates auf die Interpellation 02.3298, Pascale Bruderer).

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Update: 27.07.2010