Traditionelles Wissen (Traditional Knowledge) 

Der Begriff "Traditionelles Wissen" umfasst über Jahrhunderte entwickelte und überlieferte Kenntnisse, Innovationen, traditionelle Naturheilverfahren und Heilpflanzen indigener Völker und lokaler Gemeinschaften. Es findet sich in verschiedenen Formen wie etwa kulturellen Werten, religiösen Überzeugungen und auch landwirtschaftlichen Praktiken wieder, ist meist im Besitz der ganzen Gemeinschaft und wird als kollektives Eigentum betrachtet.

Insbesondere der Schutz von traditionellen Naturheilverfahren bzw. Heilpflanzen und des Wissens um die heilende Wirkung von Pflanzen ist aber in den internationalen Abkommen der World Intellectual Property Organisation (WIPO) und der WTO noch nicht normiert.

Spannungsfelder

  • Es besteht die Gefahr, dass transnationale Chemie- und Biotechnologie-Konzerne dieses Wissen und diese Kenntnisse ohne Einverständnis und Entschädigung kommerziell nutzen. Es kann zwar argumentiert werden, dieses Wissen solle der ganzen Weltbevölkerung zugute kommen. Dabei besteht jedoch die Gefahr, dass ein einzelner Konzern begünstigt wird. Würden nämlich Patente auf diesen entdeckten Heilwirkungen zugelassen, bliebe der daraus resultierende wirtschaftliche Gewinn den Patentinhabern vorbehalten.
  • Unter Biopiraterie versteht man die Aneignung von genetischen Ressourcen oder traditionellem Wissen (Traditional Knowledge) ohne Zustimmung des Herkunftslandes bzw. der indigenen Gemeinschaft, welche dieses Wissen geschaffen oder entdeckt hat. Die Bekämpfung der Biopiraterie ist wichtig,  weil diese Ressourcen den indigenen Gemeinschaften wegen einer kommerziellen Nutzung durch transnational tätige Unternehmen (meist mittels Patenten, ohne dass eine eigentliche Erfindung vorliegt)  verloren gehen. Folgende Fragen stellen sich: Erfordert die kommerzielle Nutzung einer Pflanze bzw. des entsprechenden Wirkstoffes, z.B. in der pharmazeutischen Forschung, die Zustimmung der indigenen Gemeinschaft? Muss ein Gewinn aufgeteilt werden bzw. wie hat diese Gewinnaufteilung zu erfolgen? Steht der Gemeinschaft ein Anspruch auf einen Anteil am Gewinn zu, wenn berücksichtigt wird, dass diese Gemeinschaft die Wirkung der Pflanze erschlossen hatte? Entsteht aus dieser Entdeckung ein immaterialgüterrechtlicher Anspruch? Ist die Schaffung einer internationalen Datenbank für traditionelles Wissen erforderlich?
  • Der nachhaltige Verkauf von Pflanzenmaterial könnte die Handelsbilanz der Herkunftsländer verbessern und stellt ein wichtiges ökonomisches Entwicklungspotenzial dar. Allerdings müssen die Entwicklungsländer die Möglichkeiten haben, diese Ressourcen zu vermarkten – sehr oft fehlt es am notwendigen Know-how und dem dazu erforderlichen Investitionskapital.
  • Die Grundlage für diesen potentiellen Reichtum ist die einzigartige Biodiversität der Entwicklungsländer, auf deren Gebiet sich etwa 90% der genetischen Vielfalt der Erde befindet. Das Übereinkommen über die Biologische Vielfalt (Biodiversitätskonvention) ist das zentrale internationale Regelwerk zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung von biologischen Ressourcen. Allerdings haben indigene Völker nicht denselben Status wie Vertragsstaaten. Es sollte ihnen darum ein Zugang zu vollständiger Information und mehr als ein passiver Beobachterstatus gewährt werden.

Weitere Informationen

Update: 17.04.2008