humanrights.ch Logo Icon

Artikel 28 – Angemessene Sozial- und internationale Ordnung

«Jeder Mensch hat Anspruch auf eine soziale und internationale Ordnung, in welcher die in der vorliegenden Erklärung angeführten Rechte und Freiheiten voll verwirklicht werden können.»

Erläuterung zu Artikel 28

Der Anspruch jedes Menschen auf eine soziale Ordnung, welche die Rechte und Freiheiten der Erklärung verwirklicht, richtet sich an jeden Staat. Dieser hat, wie bereits mehrfach erwähnt, die Pflicht, seine Geldmittel so auszugeben, dass die Bewohner des Landes ein Leben in Würde führen können und ein angemessener Lebensstandard garantiert wird. Mit der internationalen Ordnung, die zu diesen Zielen beitragen soll, sind alle Staaten und die internationale Gemeinschaft, etwa im Rahmen der UNO, angesprochen. Es lässt sich daraus eine moralische Verpflichtung ableiten, Entwicklungshilfe zu leisten und zur Verbesserung der Lebensbedingungen in den ärmsten Staaten beizutragen. Leider ist dieser Artikel weitgehend toter Buchstabe geblieben: Die Kluft zwischen armen und reichen Staaten wird immer tiefer, ebenso die Kluft zwischen den Reichen und Armen innerhalb der meisten Staaten.