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EU-Menschenrechtsaussenpolitik

26.06.2014

Die Europäische Union ist inzwischen zu einem wichtigen Akteur der internationalen Menschenrechtspolitik geworden. Mit unterschiedlichen Instrumenten wie Leitlinien, Menschenrechtsdialogen, Menschenrechtsklauseln etc. versucht die EU, eine systematische Menschenrechtsperspektive in ihre Aussenpolitik zu integrieren. Dieses Engagement spiegelt sich auch auf finanzieller Ebene. So hat das Finanzierungsinstrument für die weltweite Förderung der Demokratie und der Menschenrechte von 2007 bis 2013 eine Summe von 1,1 Milliarden Euro für die Unterstützung von Akteuren im Bereich der Menschenrechtspolitik bereitgestellt. Die Gelder waren dabei insbesondere für die Förderung von Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, die Abschaffung der Todesstrafe, die Bekämpfung von Folter, Rassismus und anderen Formen von Diskriminierung bestimmt.

EU-Menschenrechtsberichte

In öffentlichen Berichten informiert die EU über die Lage der Menschenrechte und die Demokratie in der Welt. Diese Berichte geben Klarheit über die derzeitige weltweite Menschenrechtssituation und dem Handeln der EU in den unterschiedlichen Bereichen.

Die Berichte sind nach Themenschwerpunkten und länder- und regionenspezifischen Themen angeordnet.

Umfassende Menschenrechtsstrategie