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Europäisches Komitee zur Verhütung von Folter

Eine der zentralen Garantien der Europäischen Menschenrechtskonvention stellt deren Artikel 3 dar: «Niemand darf der Folter oder unmenschlicher Strafe oder Behandlung unterworfen werden». Zur Umsetzung dieses Verbots schuf der Europarat 1987 das Europäische Übereinkommen zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe, welches ein präventives Überwachungssystem vor Ort in allen Gefängnissen und Anstalten, in welchen Menschen gegen ihren Willen festgehalten werden, vorsieht. Durchgeführt werden die Kontrollbesuche durch das Europäische Komitee zur Verhütung der Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (Committee against Torture – CPT).

Mandat

Das Komitee «prüft durch Besuche die Behandlung von Personen, denen die Freiheit entzogen ist, um erforderlichenfalls den Schutz dieser Personen vor Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe zu verstärken» (Artikel 1 des Übereinkommens). Es besucht Haftanstalten (z.B. Gefängnisse, Jugendhaftanstalten, Polizeistationen, psychiatrische Anstalten, Ausschaffungsgefängnisse etc.) und prüft die Behandlung der Eingeschlossenen. Sofern nötig, empfiehlt es den Staaten Verbesserungsmassnahmen.

Zusammensetzung

Das Komitee, dessen Hauptsitz in Strassburg ist, setzt sich zur Zeit aus 47 Mitgliedern zusammen: aus jedem Vertragsstaat eines. Die Mitglieder sind in persönlicher Eigenschaft tätig; sie müssen unabhängig und unparteiisch sein und dem Komitee zur wirksamen Mitarbeit zur Verfügung stehen. Die Herkunft der Mitglieder ist vielfältig: es finden sich Juristen/innen, Ärzte/innen sowie Gefängnisfachleute und Polizeispezialisten. Sie werden für vier Jahre vom Ministerkomitee des Europarates gewählt und können zweimal wiedergewählt werden. Für die Schweiz nimmt Hans Wolff Einsitz im Komitee.

Arbeitsweise

Die Besuche werden von einer Delegation aus zwei oder mehr Mitgliedern des CPT durchgeführt. Diese werden begleitet von Personen des Sekretariats sowie von Expert/-innen und Übersetzer/-innen. CPT besucht die Mitgliedstaaten periodisch, es kann aber auch, «wenn die Umstände es erforderlich machen», zusätzliche ad hoc Besuche durchführen. Es muss seinen Besuch ankündigen, jedoch den genauen Zeitpunkt und Ort nicht festlegen. Unter ausserordentlichen Umständen kann der Besuch sofort nach der Ankündigung erfolgen. Der betroffene Staat kann sich gegen einen Besuch nur unter aussergewöhnlichen Umständen wehren (z.B. aus Gründen der nationalen Verteidigung oder der öffentlichen Sicherheit oder wegen schwerer Störungen der Ordnung in Haftanstalten etc.).

Unbeschränkter Zugang

Das Komitee hat unbeschränkten Zugang zu den Haftorten sowie das Recht, sich ohne Einschränkungen überall umzusehen. Es kann sich mit Personen, denen die Freiheit entzogen ist, ohne Zeugen unterhalten.

Aufgrund der Besuche verfasst das CPT einen Bericht über seine Feststellungen und formuliert Empfehlungen zur Verbesserung der Lage der Personen, denen die Freiheit entzogen wurde. Der Bericht wird dem betreffenden Staat zugestellt mit der Aufforderung an den Staat, sich zum Bericht zu äussern. Der Bericht des CPT ist vertraulich, es sei denn, ein Staat stimmt der Veröffentlichung des Berichts und seiner Antwort zu. Sodann kann das CPT, wenn ein Staat die Zusammenarbeit verweigert, mit Zweidrittelmehrheit entscheiden, eine öffentliche Erklärung abzugeben.

Standards zur Behandlung eingeschlossener Personen

Das CPT hat aufgrund seiner Tätigkeit über die Jahre eine Reihe von Standards ausgearbeitet, um die Behandlung von eingeschlossenen Personen beurteilen zu können. Die wesentlichsten Normen wurden in der Broschüre «Die Standards des CPT»  veröffentlicht.

Im März 2017 veröffentlichte das CPT ein Factsheet, in welchem es die Mindestanforderungen an die ausländerrechtliche Administrativhaft festlegte. Ebenfalls im März 2017 veröffentlichte das CPT die überarbeiteten Standards für eine psychiatrische Zwangsbehandlung.