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Eine eigene UNO-Konvention für die Rechte von älteren Personen?

19.09.2016

Die Rechte von älteren Personen geraten angesichts der absehbaren demographischen Entwicklung zunehmend in den Fokus. 2012 hat die UNO-Generalversammlung entschieden, einen Vorschlag für ein rechtlich verbindliches Dokument zur Stärkung der Menschenrechte von älteren Personen ausarbeiten zu lassen. Ein erstaunlicher Schritt, weil viele Staaten die Forderung nach einer eigenen Konvention über die Rechte älterer Personen bis heute ablehnen.

Alte Menschen vielerorts schlecht vor Menschenrechtsverletzungen geschützt

Die Rechte älterer Menschen werden generell durch die bestehenden internationalen Rechtsinstrumente geschützt: Der Pakt über die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte wie auch der Pakt über die bürgerlichen und politischen Rechte gelten für alle Personen ungeachtet ihres Alters.

Organisationen, welche sich für die Interessen von älteren Menschen einsetzen, fordern dennoch seit Jahren eine eigene UNO-Konvention für diese Kategorie von Menschen. Ein Grund dafür ist, dass ältere Personen weltweit und in verschiedensten Bereichen mehr als andere Gruppen Gefahr laufen, Opfer von Menschenrechtsverletzungen zu werden. NGOs halten deshalb die in der Vergangenheit erarbeiteten, rechtlich unverbindlichen Dokumente zu den Rechten älterer Menschen für zu wenig wirkungsvoll.

Umstrittener Auftrag für die UNO-Arbeitsgruppe

Bisher seien auf Staatenebene unzureichende Massnahmen getroffen worden für einen besseren Schutz der Alten, befand 2010 auch UNO-Generalsekretär Ban Ki Moon in einem Bericht zuhanden der Generalversammlung. Deshalb schuf die Generalversammlung im selben Jahr eine offene Arbeitsgruppe, welche neue Möglichkeiten und Massnahmen prüfen sollte (Res 65/182). Zwei Jahre später erhielt die Arbeitsgruppe von der UN-Generalversammlung den Auftrag, ein rechtlich verbindliches Dokument für die Rechte von älteren Personen auszuarbeiten (Res 67/139).

Allerdings war dieser Entscheid umstritten. Die USA verlangten eine Abstimmung über die Resolution, worauf sich einige wenige Delegierte äusserten. Unter anderem sprach der Delegierte der Schweiz und erklärte, er sei nicht überzeugt, dass es zum jetzigen Zeitpunkt einen neuen rechtlichen Rahmen für den Schutz und die Förderung der Rechte von älteren Personen brauche. Wichtiger sei es, das bestehende Instrumentarium besser zu nutzen, denn es gebe diesbezüglich keine rechtlichen Lücken. In Anspielung auf die Diskussionen in der UNO-Arbeitsgruppe hielt der Delegierte fest, es gebe genügend alternative Vorschläge, welche weiterverfolgt werden müssten. Der Schweizer Delegierte bedauerte, dass El Salvador nicht auf die Bedenken und Vorschläge der Schweiz und andern eingegangen sei.

Die Resolution von El Salvador erhielt schliesslich eine äusserst schwache Unterstützung: 53 Staaten (mehrheitlich GRULAC-Staaten) stimmten dafür, 3 dagegen (Kanada, Somalia, USA). 109 Staaten, darunter die Schweiz und die EU, enthielten sich der Stimme.

Im Juli 2015 fand die 6. Session der Arbeitsgruppe statt. Es bestand innerhalb der Gruppe mehrheitlich Konsens darüber, dass die bisherige Umsetzung der rechtlichen Instrumente auf einzelstaatlicher Ebene eine ungenügende Antwort auf die konkreten Probleme älterer Menschen ist. Uneinigkeit herrschte aber weiterhin bezüglich der Frage, ob der bestehende internationale Rechtsrahmen genügend ist oder ob auf eine neue UNO-Konvention für die Rechte älterer Personen hingearbeitet werden soll. Die mittlerweile 8. Session fand vom 5. bis 7. Juli 2017 in New York statt.

Gibt es Rechte, die nur für ältere Menschen gelten?

Als starke Fürsprecher einer neuen UNO-Konvention zur Stärkung der Menschenrechte älterer Personen traten in der UNO-Arbeitsgruppe, in der Generalversammlung und beim Menschenrechtsrat die GRULAC-Staaten (Gruppe lateinamerikanischer und karibischer Staaten) auf. Bei den Delegationen westlicher Staaten, darunter die Europäische Union, die Vereinigten Staaten, Kanada, Australien und Japan fand die Idee einer eigenen Konvention keine Unterstützung. Als Argument gegen eine Konvention führten sie an, es gebe keine Rechte, die ausschliesslich älteren Personen vorbehalten seien. Ein vielversprechender Weg schien daher die Schaffung eines Expertenmandats zu sein, um aufzuzeigen, auf welche Weise der Menschenrechtsschutz für ältere Menschen verbessert werden könnte. 2013 schuf der UN-Menschenrechtsrat das Mandat für eine unabhängige Expertin für die Menschenrechte älterer Personen. Über die Frage, ob es Rechte gibt, die nur für ältere Menschen gelten, herrscht zwischen den Staaten aber weiterhin Uneinigkeit.

Wie weiter?

Mit der Resolution 67/139 erhielt die UNO-Arbeitsgruppe von der Generalversammlung den Auftrag, Vorschläge für ein rechtlich verbindliches Instrument über die Menschenrechte von älteren Personen zu sammeln. Klar ist, dass die Arbeitsgruppe der Generalversammlung dereinst einen Vorschlag unterbreiten muss, welcher die wichtigsten Punkte eines neuen Instruments enthält. Dazu müssen Rechtslücken identifiziert werden, Rechte von älteren Personen also, welche von den existierenden Instrumenten nicht gedeckt werden. Der UNO-Generalsekretär seinerseits muss die Generalversammlung jährlich über den Stand der Arbeiten in der Arbeitsgruppe informieren.

Dokumentation