Update: 21.05.2019
Internationale Abkommen gegen Menschenhandel
Im Kampf gegen den Menschenhandel, insbesondere den Frauen- und Mädchenhandel, wurden bereits anfangs des Jahrhunderts vier internationale Abkommen ausgehandelt. Es handelt sich um das «Internationale Übereinkommen zu Gewährleistung eines wirksamen Schutzes gegen Mädchenhandel» vom 18. Mai 1904, das «Internationale Übereinkommen zur Bekämpfung des Mädchenhandels» vom 4. Mai 1910, das «Internationale Übereinkommen zur Unterdrückung des Frauen- und Kinderhandels» vom 30. September 1921 und das «Internationale Übereinkommen über die Unterdrückung des Handels mit volljährigen Frauen» vom 11. Oktober 1933.
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die «Konvention zur Unterbindung des Menschenhandels und der Ausnutzung der Prostitution anderer» vom 2. Dezember 1949 ausgearbeitet. Diese Konvention erwies sich allerdings als unglücklich und sie wurde lediglich von 81 Staaten anerkannt. Umstritten ist sie vor allem, weil sie auch die freiwillige Prostitution umfasst.
UNO-Zusatzprotokoll gegen Menschenhandel
Im Rahmen eines Zusatzprotokolls zum «Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität» wurde ein neuer Anlauf genommen, um den Menschenhandel zum Zwecke der Prostitution und der Sklavenarbeit zu bekämpfen. Bemerkenswert ist, dass hier zum ersten Mal von den Staaten explizit umfassende Massnahmen zum Schutze der Opfer gefordert werden.
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität
Text: Deutsch / Französisch / Italienisch / Englisch
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität vom 15. November 2000 ist am 29. September 2003 in Kraft getreten und wurde von 190 Staaten ratifiziert (Stand: 21. Mai 2019; aktueller Stand).
Zusatzprotokoll zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels
Text: Deutsch / Französisch / Italienisch / Englisch
Das «Zusatzprotokoll zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität» vom 15. November 2000 ist am 25. Dezember 2003 in Kraft getreten. Bisher haben 173 Staaten das Zusatzprotokoll ratifiziert (Stand: 21. Mai 2019; aktueller Stand).
- The United Nations Convention against Transnational Organized Crime and its Protocols
Informationen über den Inhalt und die Ziele der Konvention gegen die transnationale organisierte Kriminalität und ihrer Zusatzprotokolle auf der Website der UNODC (englisch)