27.02.2012
Aktuelle politische Ereignisse, allen voran der Arabische Frühling, haben die Debatten in der Dritten Kommission der UNO-Generalversammlung geprägt wie selten. Dies ist einem Rückblick auf die 66. Session der UNO-Generalversammlung zu entnehmen, der vom Internationalen Service für Menschenrechte (ISHR) Ende Februar 2012 publiziert worden ist. Die Dritte Kommission der UNO-Generalversammlung, zuständig für Menschenrechte bei der UNO-Generalversammlung, traf sich im Oktober und November 2011.
Verschiedene von der UNO-Generalversammlung verabschiedete Resolutionen, etwa die UNO-Resolution zu Menschenrechtsverteidigern/-innen (A/RES/66/164), die Anti-Folterresolution (A/RES/66/150) oder eine Resolution über Frauen und politische Partizipation (A/RES/66/130) nehmen inhaltlich expliziten Bezug auf die aktuellen Ereignisse in arabischen Staaten, indem sie etwa Personen, welche ihr Recht auf friedliches Versammeln und ihr Recht auf freie Meinungsäusserung wahrnehmen, konkret erwähnen und unter spezifischen Schutz stellen. Teilweise wurden die Resolutionen von den betroffenen Staaten, die sich derzeit in einer wichtigen Übergangsphase befinden, auch aktiv unterstützt. Die Resolution über Frauen und politische Partizipation etwa erfuhr nach einer intensiven Debatte auch Zustimmung von Tunesien, Libyen und Ägypten.
Länderspezifische Resolutionen erfahren starke Unterstützung
Hinweis auf aktuelle Ereignisse sind zudem in den länderspezifische Resolutionen zu finden, die im Vergleich zu anderen Jahren viel Zustimmung erhielten. Insgesamt sind vier solche Resolutionen durch die UNO-Generalversammlung verabschiedet worden. Sie betreffen: Nordkorea (A/RES/66/174), Myanmar (A/RES/66/230), Iran (A/66/175) und Syrien (A/66/176). In Bezug auf Syrien ist bemerkenswert, dass kein einziger arabischer Staat gegen die Resolution stimmte und viele Nachbarstaaten Syriens den Text sogar aktiv unterstützten.
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass es gegenüber länderspezifischen Resolutionen innerhalb der UNO-Generalversammlung (wie auch in andern UNO-Gremien) immer wieder viel Widerstand gibt. Sie sind ein Mittel, zu dem bisher nur in Ausnahmefällen gegriffen wird. Ein Staat, welcher eine Resolution mitsponsert, muss viel Überzeugungsarbeit leisten und entsprechende Ressourcen zur Verfügung haben, wenn die Intervention Erfolg haben will.
Der ISHR ist denn auch vorsichtig in der Beurteilung des diesjährigen «Erfolgs» bei den Abstimmungen über diese Resolutionen. Es sei gut möglich, dass dieser v.a. auf die aussergewöhnlichen Ereignisse des vergangenen Jahres zurückzuführen sei. Dennoch gibt er seiner Hoffnung Ausdruck, dass künftig mehr solche Resolutionen den Durchbruch schaffen könnten.
- Resolutions adopted by the General Assembly at its 66th session
Liste der verabschiedeten Resolutionen auf der Website der Generalversammlung
Wichtige Entwicklungen
Zu den wichtigsten Ereignissen in der Dritten Kommission gehörten die Verabschiedung des 3. Fakultativprotokolls zur Kinderrechtskonvention betreffend ein Individualbeschwerderecht und die Annahme der Deklaration zur Menschenrechtsbildung. Erfreulich war unter anderem die Abkehr vom polarisierenden Konzept der Diffamierung der Religionen. Stattdessen hat die Kommission im Konsens einen Text über religiöse Intoleranz verabschiedet. Negativ zu bewerten sind hingegen die Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit der Verabschiedung der Resolution zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern/-innen. Über diese Entwicklungen hat humanrights.ch in einzelnen Artikeln eingehend berichtet.
- General Assembly 66th Session
Bericht in Englisch im Human Rights Monitor Quarterly, Nr. 1/2012 (pdf, 7 S.) - 3. Fakultativprotokoll zur Kinderrechtskonvention betreffend Individualbeschwerderecht
Artikel auf humanrights.ch vom 20. Dezember 2011 - UNO-Vollversammlung verabschiedet Deklaration zur Menschenrechtsbildung
Artikel auf humanrights.ch vom 9. Januar 2012 - Diffamierung von Religionen: Die UNO verwirft das Konzept
Artikel auf humanrights.ch vom 9. Januar 2012 - Schutzmechanismen für Menschenrechtsverteidiger/innen sind zu schwach
Artikel auf humanrights.ch vom 23. Februar 2012
11er Gruppe in Opposition
Der Rückblick auf die Session der Dritten Kommission von ISHR gibt auch dieses Mal Aufschluss über neue und intensivierte Trends in der Zusammenarbeit der Staaten. ISHR schreibt von einer inoffiziellen 11er Gruppe, die immer häufiger gemeinsam auftritt und eine «Anti-Zivilgesellschaft-Agenda» verfolgt. Ihr gehören Syrien, Russland, China, Kuba, Jemen, Venezuela, Pakistan, Iran, Nicaragua, Weissrussland und Vietnam an.
Erstmals war diese Gruppe in der ersten Hälfte 2011 im Zusammenhang mit dem Revisionsprozess des UNO-Menschenrechtsrates aufgefallen. Zwar vertreten gemäss ISHR die Staaten, welche der 11er Gruppe angehören, in vielen Fragen sehr unterschiedliche Meinungen. Eine wichtige Gemeinsamkeit macht ISHR allerdings aus: Sie alle sind bestrebt, die Unabhängigkeit der Sonderberichterstatter zu untergraben. Dieses Ziel verfolgte die 11er Gruppe diesmal nun auch in der Dritten Kommission und zwar vermehrt auf der Ebene der Resolutionstexte. Ein Beispiel dafür ist die bereits oben erwähnte und in einem separaten Artikel behandelte Resolution über Menschenrechtsverteidiger/innen.
- General Assembly 66th Session – Developments at the Third Committee
Englischer Bericht des ISHR, 16. Februar 2011 (pdf, 7 S.) - Evaluation des UNO-MR-Rates: Rückblick
Artikel von humanrights.ch vom 26. Juli 2011
Weiterführende Informationen
- Reden und Stellungnahmen der Schweiz im Dritten Komitee
Dokumentation auf der Website des Eidg. Departements für auswärtige Angelegenheiten - Reden und Stellungnahmen der Schweiz im Plenum der 66. UNO-Generalversammlung
Dokumentation auf der Website des Eidg. Departements für auswärtige Angelegenheiten